Urteil Autobahnschütze muss zehneinhalb Jahre hinter Gitter

Würzburg · Ein Fernfahrer, der jahrelang vom Lenkrad aus auf andere Lastwagen geschossen und auch Menschen verletzt hatte, ist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Verteidiger wollen Revision einlegen.

Autobahnschütze: Lkw-Fahrer steht vor Gericht
8 Bilder

Autobahnschütze: Lkw-Fahrer steht vor Gericht

8 Bilder

Das Landgericht Würzburg sprach den sogenannten Autobahnschützen am Donnerstag unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

"Ich weiß, dass das Urteil Sie hart trifft. Wir können aber Selbstjustiz auf unseren Autobahnen nicht dulden. Schon gar nicht wenn sie mit Waffen ausgeübt wird", sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl in seiner Urteilsverkündung zu dem Angeklagten. Der 58-Jährige aus der Eifel habe über Jahre hinweg die Polizei in Atem gehalten, die ihm trotz intensivster Suche nicht auf die Spur gekommen sei. "Sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen." Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis andere unschuldige Menschen durch sein Handeln zu Tode gekommen wären.

Der Mann hatte aus Frust zwischen 2008 und 2013 mehrere Hundert Mal während der Fahrt auf Anhänger und Aufbauten von Kollegen geschossen. Dabei trafen seine Kugeln allerdings nicht nur Lastwagen, sondern auch Autos. In einem Fall wurde eine Autofahrerin von einem Querschläger am Hals schwer verletzt.

Der Angeklagte hatte die Schüsse zugegeben und beteuert, er habe immer nur auf die Anhänger geschossen und nie jemanden verletzen wollen. Er war trotz jahrelanger Ermittlungen erst gefasst worden, nachdem das Bundeskriminalamt an mehreren Autobahnabschnitten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen hatte. Die Verteidigung stufte diese Ermittlungsmethode als gesetzeswidrig ein. Sie forderte deshalb einen Freispruch für ihren Mandaten.

Zu Beginn des Prozesses waren dem Fernfahrer 171 Fälle zur Last gelegt worden, darunter fünf Fälle des versuchten Mordes. Am Ende des Verfahrens wurden fast 50 davon eingestellt - darunter auch ein Fall von versuchtem Mord. Sie konnten dem Schützen entweder nicht eindeutig zugeordnet werden oder die Schüsse wurden nicht im fließenden Verkehr abgegeben.

Verteidiger wollen Revision einlegen

Die jahrelange Serie von Schüssen auf Autobahnen wird auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Verteidiger des am Donnerstag verurteilten sogenannten Autobahnschützen wollen Revision einlegen. Das kündigten sie an, nachdem ihr Mandant vom Landgericht Würzburg zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.

Eine der Fragen werde dann sein, ob die Erfassung der Autokennzeichen auf einer rechtlichen Grundlage gefußt habe, sagte Verteidiger Franz-Josef Krichel. Nach Ansicht der Verteidigung war die massenhafte, automatische Erfassung von Autokennzeichen gesetzeswidrig. Deshalb dürften die darauf basierenden Beweise nicht ausgewertet werden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort