Viereinhalb Jahre Haft für 55-Jährigen Küster wegen Kindes-Missbrauchs verurteilt

Oldenburg (RPO). Ein ehemaliger Küster aus Wilhelmshaven muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Jungen für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das Oldenburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann zwischen September 1998 und Juni 2010 insgesamt 13 Mal an den beiden zum Tatzeitpunkt zwölfjährigen Kindern vergangen hat.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
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Foto: AP

Strafmildernd habe das umfassende Geständnis des 55-Jährigen gewirkt, das den Betroffenen eine Aussage vor Gericht erspart hat, sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Janßen am Freitag bei der Urteilsbegründung.

Der 55-Jährige hatte nach eigenen Angaben über Jahrzehnte hinweg Buch über seine sexuellen Kontakte geführt. Die Jungen, die aus Problemfamilien stammten, erhielten als "Belohnung" häufig Geld oder Besuche in Freizeitparks. Neben den Notizbüchern hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch mehr 1000 DVDs, Videos, Fotos und Aktenordner mit zumeist homosexuellen Inhalten gefunden.

Sachverständiger attestierte "pädophile Störung"

Der Mann war direkt nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Januar als Küster einer Kirchengemeinde in Wilhelmshaven entlassen worden. Ein Sachverständiger attestierte ihm eine "pädophile Störung" und "ausgeprägte Rechtfertigungstendenzen", weil die Initiative nach dessen Meinung immer von den Jungen ausgegangen sei.

Dass sich die Kinder dem 55-Jährigen angeboten haben sollen, sei "nicht überzeugend", sagte Staatsanwältin Manuela Wassmann. Zwar hielt auch sie dem Mann zugute, dass er die Taten vor Gericht eingeräumt hat. Auf der anderen Seite habe der 55-Jährige die Situation "gezielt für sich ausgenutzt", wenn er die Kinder mit in seine Wohnung genommen habe, erklärte Wassmann. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten plädiert hatte.

Verteidiger Andreas Baer hatte eine Freiheitsstrafe gefordert, die zweieinhalb Jahre nicht überschreiten sollte. Er ließ nach dem Urteil offen, ob er in Revision gehen wird. Der 55-jährige frühere Küster hatte sich zuvor für seine Tat entschuldigt. "Es tut mit leid, was passiert ist", sagte er.

(DAPD/felt)
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