Siebenjähriger tot in Badewanne gefunden Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft für Pflegeoma wegen Mordes

Heilbronn · Ein Siebenjähriger war in Künzelsau in Obhut seiner Pflegeoma tot in der Badewanne gefunden worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft im Prozess eine lange Strafe in Erwägung gezogen.

 Im Prozess gegen eine 70 Jahre alte Pflegeoma fordert die Staatsanwaltschaft eine lange Strafe.

Im Prozess gegen eine 70 Jahre alte Pflegeoma fordert die Staatsanwaltschaft eine lange Strafe.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im Fall eines in Baden-Württemberg getöteten Siebenjährigen hat der Staatsanwalt 13 Jahre Haft für dessen Pflegeoma wegen Mordes gefordert. Er sah es als erwiesen an, dass die 70 Jahre alte Angeklagte das Kind aus Verlustangst getötet habe.

„Sie hatten Angst, dass es bald enden würde mit den Besuchen, dass Sie ihn verlieren“, wandte er sich am Donnerstag im Landgericht Heilbronn an die Angeklagte. Die Tat sei von Selbstherrlichkeit getrieben gewesen, so der Staatsanwalt. Er sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Allerdings sei eine verminderte Schuldfähigkeit wegen einer depressiven Störung nicht auszuschließen, weshalb er nicht für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiere.

Der Nebenklageanwalt, der die Eltern des getöteten Jungen vertritt, bewertete die mutmaßliche Tat zudem als heimtückisch und damit ebenfalls als Mord.

Ursprünglich war die 70-jährige Deutsche wegen Totschlags angeklagt worden. Der ehemaligen Krankenschwester wird vorgeworfen, für den Tod eines ihr anvertrauten Jungen aus Künzelsau im April 2018 verantwortlich zu sein.

(mja/dpa)
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