Landesarbeitsgericht Kündigung wegen Stasi-Verdachts unwirksam

Berlin (RPO). Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung der ehemaligen Frauenbeauftragten beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg für unwirksam erklärt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass für eine Kündigung kein hinreichend dringender Tatverdacht bestanden habe.

Das Bezirksamt hatte der Frau wegen des Verdachts der Tätigkeit als informelle Mitarbeiterin für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR fristlos gekündigt und sich auf Angaben aus der sogenannte Rosenholz-Datei berufen.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort