Prozess: Mord mit Blutverdünnungsmitteln Krankenschwester bestreitet Vorwürfe

Rottweil (RPO). Die 48 Jahre alte Krankenschwester Cornelia V. muss sich seit Montag wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes vor dem landgericht in Rottweil verantworten. Sie soll älteren Patienten eine Überdosis eines Blutverdünnungsmittels gegeben haben.

Cornelia V. trägt Hand- und Fußfesseln, als sie in den Gerichtssaal geführt wird. Zwei Patienten sollen an einer von ihr verabreichten Überdosis eines Blutverdünnungsmittels gestorben sein, ein dritter Patient soll nur dank eines Gegenmittels überlebt haben. Die 48-Jährige streitet alle Vorwürfe ab: "Ich habe damit nichts zu tun."

Noch bis Oktober 2010 arbeitete die Angeklagte als Pflegekraft

Die Vorfälle liegen bereits Jahre zurück. Noch bis Oktober vergangenen Jahres arbeitete sie bei einem privaten Pflegedienst. Dann aber wurde sie festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Jahr 2004 an der Kreisklinik Tuttlingen zwei Patienten das Blutverdünnungsmittels Heparin gespritzt zu haben. Die beiden Patienten seien an massiven Blutungen gestorben.

Angeklagte belastet Ärtze

Die Angeklagte wirkt ruhig und selbstsicher, als sie vor Gericht Stellung zu den Vorwürfen nimmt. Zunächst schildert sie ausführlich ihren beruflichen Werdegang und die Arbeit in der Klinik.

Als sie über die verhängnisvollen Operationen spricht, bei denen zwei 78 und 90 Jahre alte Männer gestorben waren, erhebt sie schwere Vorwürfe gegen die behandelnden Ärzte. Ihren Schilderungen zufolge traf einer der Ärzte statt einer Vene eine Arterie. "Da hat das Blut gespritzt", sagt die Angeklagte. Außerdem schildert sie einen Lebereinriss sowie Probleme mit der Sauerstoffsättigung und dem Kreislauf bei einem Patienten, aber nicht wegen Blutungen.

Zu den Vorwürfen, den Patienten absichtlich eine Überdosis Heparin gegeben zu haben, sagt sie: "Das hätte jeder machen können." Es habe überall im Haus Heparin gegeben.

Kollege attestiert Angeklagter "hervorragendes Fachwissen"

Zu den ersten Zeugen in diesem Prozess gehört der leitende Anästhesiepfleger der Klinik, der der Angeklagten "hervorragendes Fachwissen" und einen sehr kameradschaftlichen Umgang mit den Kollegen attestiert. Auf Nachfrage des Gerichtes bestätigt der Zeuge, dass das Mittel Heparin zur Vorbeugung von Thrombosen und Embolien damals "überall im Haus greifbar" war.

Nachdem ein Oberarzt ihm gegenüber den Verdacht geäußert hatte, die Angeklagte gebe den Patienten möglicherweise Medikamente, die sie nicht geben sollte, habe er das nicht für möglich gehalten. Er habe sie dennoch genauer beobachtet, aber nichts Ungewöhnliches festgestellt.

Krankenschwester stand schon einmal vor Gericht

2008 stand die Frau schon einmal in Rottweil vor Gericht, weil sie einem Patienten im Jahr 2005 ebenfalls im Tuttlinger Krankenhaus ohne entsprechende Indikation ein muskellähmendes Medikament verabreicht hatte. Damals war sie nach einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

An acht weiteren Verhandlungstagen bis Mitte Mai will das Gericht 30 Zeugen und drei Sachverständige hören und dann sein Urteil fällen.

(apd/pes-)
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