In Konstanz Zum Inzest gezwungen – Prozess um Vergewaltigung durch Bruder
Konstanz · In Deutschland ist Inzest gesetzlich verboten, in der Gesellschaft ein Tabu. Dennoch beschäftigen solche Fälle die Gerichte. Nicht immer steht Inzest dabei aber auch auf der Anklageschrift, wie jetzt ein Fall aus Konstanz zeigt.
In der Gesellschaft ist Inzest immer noch ein Tabu-Thema, vor Gericht nicht. Richter beschäftigen sich mit Fällen von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung, die immer wieder im Zusammenhang mit Inzest stehen. In Konstanz muss sich an diesem Donnerstag (9.00 Uhr) ein 21-Jähriger vor dem Landgericht verantworten, weil er sich im vergangenen Jahr über Monate an seiner Schwester vergangen haben soll.
Dafür soll er die damals 18-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft in sein Konstanzer WG-Zimmer eingesperrt haben. Die Taten spielten sich demnach zwischen Januar und Mai 2022 ab. Angeklagt ist der junge Mann wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Obwohl Inzest in Deutschland verboten ist, gehört er in diesem Fall nicht zu den Anklagepunkten.
Der Grund: Das Strafmaß beim sogenannten Beischlaf zwischen Verwandten liegt laut Justizministerium bei einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren, für Vergewaltigung muss man deutlich länger in Haft. Geregelt ist das Inzestverbot in Paragraf 173 des Strafgesetzbuches. Bestätigt wurde es 2008 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Umstritten ist es dennoch.
Als Inzest bezeichnet man den Geschlechtsverkehr unter Mitgliedern der Kernfamilie. Also unter Eltern und Kindern, Großeltern und Kindern oder unter Geschwistern. Das Inzestverbot reicht laut Bundesverfassungsgericht bis ins Altertum zurück. Für das Verbot sprechen Befürworten zufolge vor allem zwei Gründe: die Gefahr von Erbschäden bei Kindern, die aus einem Inzest entstehen können, und der Schutz der Familie, die ohne Ordnungsgefüge ins Wanken geraten würde.
Doch es gibt Ausnahmen: Anal- oder Oralverkehr sind in Deutschland nicht strafbar. Damit sind solche Liebesbeziehungen unter engen Familienmitgliedern erlaubt - vorausgesetzt, dass alle daran Beteiligten erwachsen sind und aus freien Stücken handeln.
Im Jahr 2014 hatte sich der Deutsche Ethikrat dafür ausgesprochen, auch den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter erwachsenen Geschwistern zu legalisieren. Das Strafrecht sei nicht das geeignete Mittel, um „ein gesellschaftliches Tabu zu bewahren“, hatten die Ratsmitglieder damals argumentiert und für die Streichung des Paragrafen 173 plädiert.
Weder an der Gesetzeslage noch an der Position des Ethikrats hat sich einem Sprecher zufolge seitdem etwas geändert. Doch in der Justiz wird weiter debattiert. Es gibt Stimmen, die Sex zwischen engen Blutsverwandten zwar als nicht wünschenswert betrachten, ihn aber dennoch nicht unter Strafe stellen würden.
Wenn der Sex nicht einvernehmlich ist - so wie im Konstanzer Fall - landet er auch ohne Inzest-Anzeige vor Gericht. Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass es sich bei dem Vergehen nicht um einen Einzelfall handelt. Seit 2018 zählte das Landeskriminalamt zwölf weibliche Opfer einer Vergewaltigung durch den Bruder. Bundesweit waren es im Jahr 2021 allein 34 Fälle.
Für die Opfer von Inzest setzt sich der in Stuttgart gegründete Verein Melina seit drei Jahrzehnten ein. „Regelmäßig melden sich Betroffene bei uns“, sagt Gründerin Ulrike Dierkes, die für ihr Engagement für Inzestopfer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde. Ohne den Paragrafen 173 hätten Opfer gar keine juristische Handhabe, sagt die 65-Jährige, die sich für seinen Erhalt einsetzte.
Der inzestuöse Aspekt bei Sexualstraftaten muss ihrer Ansicht nach strafverschärfend wirken. Vor allem auch, weil die Opfer oft den Halt der Familie verlieren. „Innerhalb der Familie wirkt eine ganz andere Dynamik bei solchen Verbrechen“, so die Expertin. Inzest sei immer noch sehr tabuisiert.