Berliner Gericht Klage einer Lehrerin im Kopftuch-Streit abgewiesen

Berlin · Das Arbeitsgericht in Berlin hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit Kopftuch unterrichten wollte.

 Frauen mit Kopftüchern sitzen im Berliner Arbeitsgericht.

Frauen mit Kopftüchern sitzen im Berliner Arbeitsgericht.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Die Richter begründeten ihre am Mittwoch verkündete Entscheidung mit dem seit 2005 in Berlin geltenden Neutralitätsgesetz. Die Regelung verbietet es Grundschullehrern und anderen Beamten im öffentlichen Dienst, sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole beziehungsweise auffalend religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidungsstücke im öffentlichen Dienst zu tragen.

Die Klägerin sollte ursprünglich in einer Grundschule unterrichten, wurde dann aber, weil sie ein Kopftuch im Unterricht tragen wollte, an ein sogenanntes Oberstufenzentrum, eine berufsbildende Schule, versetzt. Die Klägerin sah sich in dieser Versetzung in ihrer grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt.

Dem widersprachen die Berliner Richter. Vielmehr habe das Land Berlin bei der Zuweisung des Arbeitsplatzes das Neutralitätsgesetz beachten müssen. Die Regelung verstoße nicht gegen verfassungsrechtliche Vorschriften. Gegen das Urteil kann Berufung am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Das Thema beschäftigt seit Jahren deutsche Gerichte, die unterschiedlich entscheiden. Im Februar 2017 hatte das Landesarbeitsgericht in Berlin-Brandenburg einer Frau, die wegen des Kopftuchs als Lehrerin abgelehnt worden war, Schadensersatz zugestanden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor drei Jahren ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen abgelehnt und die Bedeutung der Religionsfreiheit hervorgehoben. Vom Tragen eines Kopftuches gehe allein noch keine Gefahr aus. In jedem Bundesland gibt es inzwischen eigene Regelungen, wie mit der Frage der Kopftücher bei muslimischen Lehrerinnen umzugehen sei.

In Berlin sorgte zuletzt das von Jesuiten geführte Canisius-Kolleg für Schlagzeilen, als das Gymnasium eine Kopftuch tragende Lehrerin einstellte.

Die religionspolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion Christine Buchholz kommentierte das Urteil mit den Worten, damit werde eine "Diskriminierung kopftuchtragender, muslimischer Frauen auf dem Arbeitsmarkt" fortgesetzt. "Das Urteil sendet ein ausgrenzendes Signal, das den Herausforderungen in einer multireligiösen, vielfältigen Stadt wie Berlin nicht gerecht wird."

(csr/kna)
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