Entwurf des Bundesbauministeriums Kita-Bau in Wohngebieten soll generell zulässig sein
Berlin · Kindertagesstätten sollen künftig generell auch in reinen Wohngebieten gebaut werden dürfen, wenn die Größe angemessen ist. Das sieht ein Entwurf des Bundesbauministeriums zur Novelle des Bauplanungsrechts vor.
Darin heißt es: "Zulässig sind Anlagen zur Kinderbetreuung, deren Anzahl an Betreuungsplätzen nicht wesentlich über den typischerweise zu erwartenden Bedarf dieses reinen Wohngebiets hinausgeht." Bisher waren Kitas dort unabhängig von der Größe nur ausnahmsweise zulässig.
Hintergrund der Größenbeschränkung ist den Angaben zufolge, dass Kitas in reinen Wohngebieten vor allem dazu dienen sollen, Kindern und Eltern eine wohnortnahe Einrichtung zu ermöglichen. Bereits im vergangenen Jahr waren rechtliche Regeln zum Kinderlärm geändert worden. Mit der Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollen Klagen gegen Lärm, der aus Kindergärten und von Spielplätzen dringt, praktisch ausgeschlossen werden.