Kein Kirchenmitglied ohne Steuerzahlung "Kirchensteuer-Rebell" scheitert vor Gericht

Leipzig · Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig.

 En Mitgliedschaft in der Kirche, ohne Kirchensteuer zu zahlen, ist laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht möglich.

En Mitgliedschaft in der Kirche, ohne Kirchensteuer zu zahlen, ist laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht möglich.

Foto: dpa

Damit scheiterte der "Kirchensteuer-Rebell" Hartmut Zapp aus Freiburg. Er hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als "Körperschaft öffentlichen Rechts" erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. Trotzdem wollte er weiter gläubiges Kirchenmitglied sein.

Der Staat sei verpflichtet, Kirchensteuern von Kirchenmitgliedern einzutreiben, urteilte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Wer freiwillig seinen Austritt erkläre, sei aus Sicht des Staates kein Kirchenmitglied mehr - ganz gleich, welche Motive ihn antreiben.
Wie die Religionsgemeinschaft mit ihren Abtrünnigen umgeht, sei Sache der Kirche und nicht des Staates. Die Bischofskonferenz hatte vorige Woche klargestellt, dass sie einen Teil-Austritt nicht akzeptiert.

(dpa)
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