Katholisches Arbeitsrecht Kirche geht auf Wiederverheiratete zu

Düsseldorf · Die katholische Kirche in Deutschland lockert ihr Arbeitsrecht - eine automatische Kündigung von Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen, soll nicht mehr vorgesehen sein. Das geht aus dem Änderungsvorschlag für die Grundordnung der Bistümer hervor, der unserer Redaktion vorliegt.

Katholisches Arbeitsrecht: Kirche geht auf Wiederverheiratete zu
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Demnach gilt der "kirchenrechtlich unzulässige Abschluss einer Zivilehe" (die Kirche erkennt Scheidungen nicht an) nur noch als Kündigungsgrund, "wenn dieser objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen". Die derzeitige Grundordnung kennt diese Einschränkung nicht.

Der Vorschlag ist Ergebnis von Beratungen einer Arbeitsgruppe unter dem früheren Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch und des Verbands der Diözesen. Er soll für alle katholischen Arbeitgeber gelten, also auch für Krankenhäuser und Caritas. Die meisten Stellungnahmen der Diözesen seien positiv, heißt es in dem Entwurf - nur ein (nicht genanntes) Bistum lehne ihn weitgehend ab.

Die Bischofskonferenz muss die Änderung noch beschließen. Bis November soll ein abschließender Entwurf vorliegen. Es gehe "selbstverständlich nicht darum, den Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe aufzugeben", schreibt die Arbeitsgruppe, sondern um die "Anpassung der Rechtslage an die Anwendungspraxis". Derzeit werde das Problem der Wiederverheiratung oft gar nicht beachtet. Aufsehen hatte allerdings der Fall eines wiederverheirateten Chefarztes aus Düsseldorf erregt, dessen Kündigung das Bundesarbeitsgericht 2011 aufgehoben hatte.

Der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen ist auch ein wichtiges Thema der morgen in Rom beginnenden Bischofssynode. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Wiederverheiratete zur Kommunion zugelassen werden sollten.

(RP)
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