Totes Flüchtlingskind in Hannover Klinik: "Haben Mutter mit Kind nicht abgewiesen"

Hannover · Ein Kinderkrankenhaus in Hannover hat den Vorwurf zurückgewiesen, ein Flüchtlingskind abgewiesen und damit den Tod des Babys mitverschuldet zu haben. "Die Mitarbeiter haben sich korrekt und gemäß den professionellen Standards verhalten", sagte der Ärztliche Direktor der Klinik, Thomas Beushausen, am Donnerstag.

 Der Eingang des Kinder- und Jugendkrankenhauses Auf der Bult in Hannover.

Der Eingang des Kinder- und Jugendkrankenhauses Auf der Bult in Hannover.

Foto: dpa, jol kde

Er widersprach einer aus Ghana stammenden Frau - sie hatte laut "Bild"-Zeitung erklärt, dass ihr Sohn nicht behandelt worden sei, weil kein Krankenschein vorlag. Der Junge war kurz darauf gestorben.

Beushausen betonte: "Wir haben die junge Mutter mit dem Jungen in unserer Notfallambulanz nicht abgewiesen." Nach seiner Darstellung war die Frau, die kein Deutsch und nur schlecht Englisch spricht, am Morgen des 10. April mit ihrem einmonatigen Säugling und dessen Zwillingsbruder in der Notaufnahme erschienen: Er sei krank, habe seit dem Vortag nicht gegessen, habe aber kein Fieber.

Die Untersuchung erfolge generell nach Aufnahme der Personalien, erläuterte Beushausen. Dabei sei allerdings ein Notruf wegen eines Verkehrsunfalls dazwischengekommen - eine Krankenhausmitarbeiterin habe die Mutter gebeten, kurz zu warten. Doch sie sei verschwunden gewesen, als die Mitarbeiterin nach rund fünf Minuten an den Schalter zurückgekehrt sei. Beushausen: "Wir wissen nicht, warum die Mutter gegangen ist und können es uns auch nicht erklären: Denn das Anmeldeverfahren war fast abgeschlossen, die Untersuchung des Kindes stand unmittelbar bevor."

Als die Mutter später mit einem Krankenwagen zurückkehrte, rangen die Helfer bereits um das Leben ihres Säuglings. Die Klinikleitung schaltete darauf routinemäßig die Polizei ein. Unregelmäßigkeiten oder Fehlverhalten von Mitarbeitern habe die Klinikleitung aber nicht erkennen können. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an, nächste Woche soll das Ergebnis vorliegen.

Die Frau habe einen Berechtigungsschein des Sozialamtes vorgelegt. "Damit waren alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben", sagte Beushausen, der sich erschüttert über den Tod des Jungen zeigte. "Unabhängig davon, dass generell in unserer Klinik keine Kinder abgewiesen werden, gab es auch insoweit keinen Grund, das Kind nicht zu behandeln."

(dpa)
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