Urteil aufgehoben Kind zündelt nicht "grob fahrlässig"

Koblenz (rpo). Wenn ein Neunjähriger ohne Vorsatz einen Brand durch Zündeln verursacht, handelt er nicht "grob fahrlässig" und muss nicht für den Feuerwehreinsatz aufkommen. Das entschied jetzt das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

Die Koblenzer Richter hoben damit ein erstinstanzliches Urteil auf, wonach der Junge die Feuerwehrkosten von rund 20.500 Euro erstatten sollte. Nach Angaben des Gerichts hatte der Neunjährige nach einer "Wasserschlacht" mit anderen Kindern auf einem Bauernhof die Funktionstüchtigkeit eines mitgebrachten Feuerzeuges ausprobieren wollen. Beim Anzünden eines Halmes vor einer mit Stroh gefüllten Scheune, geriet diese in Sekundenschnelle in Brand. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 500.000 Euro.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes habe der Junge nach seiner "kindlichen Erkenntnismöglichkeit" die mögliche Gefahr offenbar "völlig ausgeblendet" und deshalb auch nicht leichtfertig gehandelt. Um grob fahrlässiges Handeln bei Kindern zu beurteilen, müssten altersbedingte Verstandesreife und Entwicklung berücksichtigt werden.

(afp)
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