Prozess Falsche Lehrerin fälschte sogar ihr eigenes Abiturzeugnis

Kiel · Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein - wenige Lehrer haben in so vielen Bundesländern unterrichtet wie eine heute 50-Jährige aus Wismar. Doch die Grundlagen ihrer Karriere soll die Frau fast alle gefälscht haben.

Die Fälschung ihres eigenen Abiturzeugnisses hat eine falsche Lehrerin vor dem Kieler Amtsgericht gestanden. Dort muss sich die 50-Jährige aus Wismar wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Seit Anfang der 1990er Jahre hatte die Frau - wohl auf der Grundlage selbst angefertigter Diplome - in mehreren Bundesländern als Lehrerin gearbeitet. Erst Ende 2012 wurde die mutmaßliche Hochstaplerin vom Schuldienst suspendiert.

Die Anklage hält der Frau vor, sie habe zum Nachweis angeblicher Staatsexamina und für andere Zeugnisse mehr als 20 amtlich wirkende Stempel benutzt. Damit habe sie eine Hochschulkarriere einschließlich Promotion an der Universität Bonn vorgegaukelt und ihren Papieren den Anschein von Echtheit gegeben.

Stempel für Fälschungen extra angefertigt

Am zweiten Verhandlungstag ergab sich, dass wohl allenfalls drei ihrer vielen Zeugnisse echt sind: das Abschlusszeugnis der Polytechnischen Oberschule in Wismar, ihr Ausbildungszeugnis als Krankenschwester und ein Diplom als Lehrerin für Deutsch und Staatsbürgerkunde. Nach der Wende schönte sie nach eigenen Angaben aus Angst vor Arbeitslosigkeit ihre Vita.

Für die Fälschungen ließ sie sich Stempel mit Insignien verschiedener westdeutscher Hochschulen und Prüfungsämter, der Deutschen Schule in Brüssel und einer Rechtsanwaltskanzlei aus Neuruppin anfertigen, wie die Angeklagte bestätigte. Wortkarg räumte sie ein, dass es bereits an ihrer ersten Station als Lehrerin in Wolgast Verdachtsmomente gegen sie gegeben habe. Daraufhin wechselte sie nach Brandenburg.

Von Brandenburg zog sie weiter nach Berlin. Dort ließ sie sich im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren gegen sie aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen. Das hinderte sie aber nicht, mit falschen Papieren ab 2008 an einem Gymnasium in Mölln als Studienrätin tätig zu werden.

Irgendwann war das Lügengebilde zu übermächtig

Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte der Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Er sehe keinerlei Anzeichen für psychische Erkrankungen, sagte der Facharzt. Die Frau habe aber "irgendwann aus ihrem Lügengebilde nicht mehr aussteigen können und immer Angst gehabt, dass sie auffliege". Der Experte beschrieb das Verhalten der Angeklagten als wach, aber nicht offen. "Sie wusste, dass sie immer auf der Hut sein und ihre Lebensläufe an die jeweiligen Anforderungen anpassen musste."

2010 wurde die Schulleitung in Mölln misstrauisch. Ende 2012 wurde sie suspendiert, Anfang 2013 aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Dennoch bewarb sie sich an zwei weiteren Schulen bei Schwerin, war an einer der beiden auch wohlgelitten, wie der damalige Schulleiter vor Gericht sagte. Von der anderen Schule wurde sie im August 2013 fristlos entlassen, als der Staatsanwalt auftauchte.

Schleswig-Holstein verzichtet unterdessen auf eine Rückzahlung von rund 90.000 Euro. Statt ursprünglich rund 222.000 Euro will das Land nur noch rund 133.000 Euro von der Frau zurück, sagte ein Mitarbeiter des Finanzverwaltungsamtes. Bisher erhielt Schleswig-Holstein noch nichts zurück. Nach eigenen Angaben stottert die derzeit arbeitslose Frau eine Rückzahlungsforderung aus Berlin in Höhe von 70.000 Euro mit monatlich 25 Euro ab.

(dpa)
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