Vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen Khaled al-Masri ist nun ein freier Mann

Kempten · Nach mehrjähriger Haftstrafe ist der Deutsch-Libanese Khaled al-Masri nun ein freier Mann. Das Amtsgericht Kempten sprach den 50-Jährigen am Montag vom Vorwurf der Körperverletzung an einem Vollzugsbeamten frei.

 Khaled el-Masri ist vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden.

Khaled el-Masri ist vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden.

Foto: dpa, Karl-Josef Hildenbrand

"Die Körperverletzung war keine Körperverletzung, sondern eine Berührung mit zwei Fingern", begründete der Richter sein Urteil. Wegen Beleidigung und Bedrohung muss al-Masri allerdings 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Ende Juli hatte er im Gefängnis in Kempten einen Justizmitarbeiter beleidigt und gedroht, ihm die Kehle durchzuschneiden. Al-Masri nahm das Urteil regungslos entgegen. Er hatte sich auch während der Verhandlung nicht zu den Vorfällen geäußert und seinen Blick stur geradeaus gerichtet.

Bis vor wenigen Tagen saß der Deutsch-Libanese in Kempten eine Haftstrafe wegen Körperverletzung ab, danach wurde er bis zum Prozess in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neuen Prozess eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert und den 50-Jährigen als gefährlich eingestuft. Selbst al-Masris Verteidiger hatte sich für eine fünfmonatige Haftstrafe ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Haftbefehl wurde allerdings bereits aufgehoben.

Al-Masri war bekanntgeworden, weil er 2004 vom US-Geheimdienst wegen Terrorverdachts nach Afghanistan verschleppt und dort gefoltert worden war. Er gilt seitdem als traumatisiert. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde der sechsfache Familienvater mehrfach straffällig. So hatte er in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer gelegt und im September 2009 den Oberbürgermeister der schwäbischen Stadt in dessen Dienstzimmer angegriffen und erheblich verletzt. Im Kemptener Gefängnis hatte er vor drei Jahren einen Justizmitarbeiter so heftig geschlagen, dass der Mann fünf Wochen lang dienstunfähig war.

(dpa)
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