Verfahren eingestellt Keine Strafe für versuchten Baby-Verkauf bei Ebay

Memmingen (RPO). Sie hat ihr sieben Monate altes Baby im Mai bei Ebay zum Kauf angeboten - für ein Mindestgebot von einem Euro. Jetzt entschied das Gericht: Die Tat der Mutter aus dem Unterallgäu bleibt ungestraft.

 460 Millionen Dollar hat eBay im zweiten Quartal 2008 gewonnen.

460 Millionen Dollar hat eBay im zweiten Quartal 2008 gewonnen.

Foto: ddp, ddp

Das Ermittlungsverfahren gegen die 23-jährige Frau sei eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Memmingen am Donnerstag mit. Die Ermittler hätten der Mutter weder versuchten Kinderhandel noch eine Verletzung der Fürsorgepflicht nachweisen können.

Das Baby, das zeitweise in Obhut des Jugendamtes war, sei inzwischen wieder bei den Eltern, sagte Oberstaatsanwalt Johannes Kreuzpointner. Das Jugendamt werde entscheiden, inwiefern es künftig Kontroll- und Hilfsmaßnahmen gebe. Der Junge sei gesund. Untersuchungen hätten keine Hinweise auf eine Vernachlässigung ergeben.

Die Mutter habe stets beteuert, das Verkaufsangebot habe nur ein Scherz sein sollen. Die Frau und ihr 24-jähriger Lebensgefährte hatten ihren Sohn Merlin im Mai mit Foto für ein Mindestgebot von einem Euro im Internet zum Verkauf angeboten. Das Angebot war mit dem Text versehen: "Biete hier mein noch fast neues Baby zum Verkauf an, da es mir mittlerweile zu laut geworden ist."

Zahlreiche Internetnutzer im gesamten Bundesgebiet hatten daraufhin die Behörden informiert. Das Auktionshaus hatte das Angebot gelöscht und der Polizei geholfen, die Eltern, die in einer Gemeinde bei Memmingen leben, ausfindig zu machen. Nach Angaben der Ermittler waren keine Gebote eingegangen.

(ap)
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