Totes Kind in Stuttgart Keine Spuren einer Misshandlung

Stuttgart (RPO). Am Pfingstsonntag wurde die Leiche eines eineinhalbjährigen Jungens in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Stuttgart gefunden worden. Nach Angaben der Polizei ist das Kleinkind offenbar nicht misshandelt worden. Drei Wochen lang soll das tote Kind in der Wohnung gelegen haben, die Todesursache ist weiterhin unklar.

Ein schlechtes Jahr für Kinder
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Das am Pfingstsonntag in einer Stuttgarter Wohnung gefundene tote Kleinkind ist offenbar nicht misshandelt worden. Es seien keine Spuren für eine äußere Gewaltanwendung gefunden worden, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in Stuttgart am Dienstag nach der Obduktion der Leiche mit. Die Todesursache sei weiter unklar. Zusätzliche Untersuchungen durch die Rechtsmedizin seien notwendig. Der Todeszeitpunkt liege ein bis drei Wochen zurück.

Der eineinhalbjährige Junge war am Abend des Pfingstsonntags in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Hausen gefunden worden, nachdem eine Nachbarin die Polizei alarmiert hatte. Die alleinerziehende 28-jährige Mutter leide an einer akuten psychischen Störung und habe bei ersten polizeilichen Befragungen zu den Umständen des Todes ihres Kindes keine Angaben machen können, hieß es weiter. Sie war am Montag in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen eines Tötungsdelikts.

Die Nachbarin hatte die Polizei informiert, da sie sich Sorgen um die Mutter und deren Kind gemacht hatte und es seit längerer Zeit in der Wohnung dunkel war. Die Rettungskräfte fanden dann die schon teilweise verweste Leiche des Jungen. Die Mutter sei in geistig verwirrtem Zustand in der dunklen Wohnung gewesen. Über die Lebensumstände der aus Eritrea stammenden Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit machte die Polizei keine näheren Angaben.

Eine interne Überprüfung des Falls beim Stuttgarter Jugendamt habe ergeben, dass bei den entsprechenden Stellen in den letzten Wochen und Monaten von keiner Seite Hinweise auf Schwierigkeiten oder Probleme der alleinerziehenden Mutter oder des Kindes eingegangen seien, sagte eine Sprecherin der Stadt. Es habe kein Betreuungsverhältnis zwischen dem Jugendamt und der Mutter beziehungsweise ihrem Kleinkind bestanden.

(afp2)
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