Fall für das Jugendamt Keine Lust auf Kirche: Eltern setzen Jungen auf Parkplatz aus

Freiburg · Weil er keine Lust auf einen Kirchenbesuch hatte, haben Eltern ihren elfjährigen Sohn auf einem Parkplatz allein zurückgelassen und fuhren davon. Staatswanwaltschaft und Jugendamt ermitteln in dem Fall wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.

 Auf dem Parkplatz "Goschehobel" bei Titisee-Neustadt in Baden-Württemberg wurde der Junge von der Polizei aufgegriffen.

Auf dem Parkplatz "Goschehobel" bei Titisee-Neustadt in Baden-Württemberg wurde der Junge von der Polizei aufgegriffen.

Foto: dpa, pse axs

Auf dem Weg zur Kirche haben Eltern aus Südbaden ihren elfjährigen Sohn auf einem Parkplatz ausgesetzt. Der Junge habe am Sonntagmorgen keine Lust gehabt, mit in die Kirche zu gehen, teilte ein Polizeisprecher am Montag mit. Die Polizei nahm Ermittlungen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht auf.

Zuerst habe der Junge an einen Scherz geglaubt, teilte der Polizeisprecher mit - bis die Eltern losfuhren und er allein auf dem Parkplatz an der Bundesstraße 31 von Titisee-Neustadt nach Freiburg stand. Eine Frau beobachtete das und rief um 9.26 Uhr bei der Polizei an: "Hier auf dem Parkplatz steht ein Kind, das dort vergessen wurde." Kurz darauf traf eine Polizeistreife ein, so dass der Junge nur wenige Minuten ohne Aufsicht war. Er wurde von den Beamten in eine Jugendhilfe-Einrichtung in Titisee-Neustadt gebracht.

Währenddessen nahmen die Eltern in Freiburg an der Versammlung ihrer Gemeinde teil, die zu einer evangelischen Freikirche gehört. Ein Beamter teilte dem Vater um 11.09 Uhr mit, wo er seinen Sohn wieder abholen könne. Das geschah laut Polizei aber erst gegen 17.55 Uhr.

"Wenn ein Kind an einer Bundesstraße ausgesetzt wird, scheint ziemlich klar zu sein, dass da eine Verletzung der Fürsorgepflicht vorliegt", erklärte der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel.
Die Staatsanwaltschaft müsse nun prüfen, ob dies in gröblicher Weise geschehen sei. Dafür sehe das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

(DEU)
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