Anklage wegen Beteiligung an zehn Morden Keine Kronzeugenregelung für Zschäpe

Heidelberg · Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sieht keine Möglichkeit für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe, durch Kooperation mit den Ermittlungsbehörden einen Strafnachlass zu bekommen.

Das Neonazi-Trio und seine Helfer
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Foto: dapd, BKA/Ostthueringer Zeitung

"Die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind derart massiv, dass im Falle einer Verurteilung keine Form eines Strafnachlasses zu begründen wäre", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses der "Rhein-Neckar-Zeitung".

Eine Kronzeugenregelung könne er sich nicht vorstellen. Die Mordserie und die Ermittlungen zeigen seiner Ansicht nach, wie dringend eine Vorratsdatenspeicherung gebraucht werde.

Prozess beginnt voraussichtlich im Frühjahr

"Für eine vollständige Aufklärung wäre es außerordentlich wichtig gewesen zu wissen, mit wem die Täter telefoniert oder anderweitig kommuniziert haben", sagte Bosbach der Zeitung. Die bisher bekanntgewordene Summe an Ermittlungspannen mache ihn "wirklich fassungslos".

Zschäpe soll für die zehn Morde der Zwickauer Terrorzelle als Mittäterin vor Gericht. Die 37-Jährige sei nicht nur Mitglied des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gewesen, sondern an sämtlichen Anschlägen als Mittäterin im Hintergrund beteiligt gewesen, sagte Generalbundesanwalt Harald Range. Der Prozess beginnt voraussichtlich im Frühjahr vor dem Oberlandesgericht München.

(dpa)
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