Augenzeuge ist keine Hilfe Aufklärung im Chemnitz-Prozess kommt nicht voran

Dresden · Wochenlang hielten der Tod eines Mannes durch Messerstiche in Chemnitz und anschließende rassistische Übergriffe die Stadt und das ganze Land in Atem. Im Prozess geht die Aufklärung nur stockend voran.

 Der Angeklagte Alaa S. kommt zum Prozess.

Der Angeklagte Alaa S. kommt zum Prozess.

Foto: dpa/Matthias Rietschel

Sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Chemnitzers tritt das Landgericht der Stadt bei der Aufklärung des Tathergangs auf der Stelle. Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses um den Tod von Daniel H. (35) am Rande des Chemnitzer Stadtfests konnte auch ein weiterer Augenzeuge am Dienstag keine Täterbeschreibung liefern.

Vor dem Landgericht Chemnitz muss sich seit dem 18. März ein tatverdächtiger Syrer wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Er soll Daniel H. am 26. August 2018 am Rande des Stadtfestes gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker erstochen und einen weiteren Mann mit Messerstichen schwer verletzt haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess in einem Gebäude des Oberlandesgerichts Dresden statt.

Nach der Gewalttat war es in Chemnitz teils zu rassistisch motivierten Übergriffen, rechten Demonstrationen mit zahlreichen Straftaten sowie zu Anschlägen auf Restaurants mit ausländischer Küche gekommen.

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Der Zeuge, ein Arbeitskollege des getöteten 35-Jährigen, erklärte am Dienstag in der Verhandlung in Dresden, dass er nicht gesehen habe, wer diesen verletzt habe. Er sei selbst in die Schlägerei verstrickt gewesen und habe das Opfer erst gesehen, als es am Boden lag. Zugleich gab er jedoch an, den Angeklagten als einen der Männer wiederzuerkennen, die am Tatort waren.

Am ersten Verhandlungstag hatte der damals schwer verletzte Bruder des 33-jährigen Zeugen vom Dienstag ebenfalls keinen Tatverdächtigen beschreiben können. Auch dessen Ehefrau konnte am Dienstag keine konkreten Angaben zum Tathergang machen. Sie habe den Notruf gewählt und deswegen den Tatort verlassen. Als sie zurückkam, hätten ihr Mann und Daniel H. blutend auf dem Boden gekauert beziehungsweise gelegen.

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Zum Abschluss des zweiten Verhandlungstages lehnte das Gericht einen Antrag der Verteidigung ab, die Angaben zur politischen Einstellung der Berufs- und Laienrichter eingefordert hatte. Dazu bestehe kein Anlass, erklärte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer. Das Recht des Angeklagten auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und überparteilichen Gericht sei gewahrt.

Ein Stadtfest wird es 2019 in Chemnitz nicht geben. „Eine Wirtschaftlichkeit sowie der imageprägende und identitätsstiftende Sinn und Zweck eines Stadtfestes“ seien nicht mehr gegeben, teilte die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (CWE) kürzlich mit.

(felt/dpa)
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