Urteil Karlsruhe weist Atom-Kritiker ab

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Verfassungsbeschwerden gegen die drei bayerischen Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Niederaichbach zurückgewiesen.

 Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der G-8-Gegner zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der G-8-Gegner zurückgewiesen.

Foto: ddp, ddp

Die Beschwerden von Anwohnern richteten sich gegen die "atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen" aus den dortigen Atomkraftwerken in den Standortzwischenlagern, wie es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt.

Das Gericht verwies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss darauf, dass alle dazu maßgeblichen Fragen bereits zuvor entschieden worden seien. Demnach werden die Kläger von den Vorschriften zu dezentralen Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit oder effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Klagen richteten sich gegen Zwischenlager an den in Bayern gelegenen Kernkraftwerken Grafenrheinfeld, Grundremmingen und Niederaichbach. (AZ: BvR 2456/06 u.a.)

Die Verfassungshüter erklärten zur weiteren Begründung, dass das "Individualrisiko des Einzelnen" durch die größere Anzahl von Zwischenlagerstandorten weder größer noch kleiner werde. Das "verbleibende Restrisiko" sei als "sozialadäquat" hinzunehmen.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort