Entscheidung des BVG Karlsruhe 17,50 Euro bleiben - Rundfunkbeitrag steigt nicht zum Jahreswechsel

Karlsruhe · Die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar scheitert vorerst an der Blockade Sachsen-Anhalts. Verfassungsbeschwerden der Öffentlich-Rechtlichen könnten zwar 2021 erfolgreich sein. Karlsruhe lässt sich aber keinen Druck machen - und weist Eilanträge ab.

 Geld liegt auf Formularen zum Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Symbolfoto).

Geld liegt auf Formularen zum Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Symbolfoto).

Foto: dpa/Arno Burgi

Haushalte in Deutschland zahlen weiterhin einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro. Ursprünglich war geplant, dass der Betrag zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am Dienstag allerdings Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollten sich dagegen wehren, dass Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland entgegen der anderen Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockierte. Ob 18,36 Euro am Ende vielleicht doch noch kommen ist unklar - das Bundesverfassungsgericht wird im eigentlichen Hauptverfahren erst später entscheiden.

Vorgelagert hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio im Dezember Eilanträge gestellt. Auch deshalb, weil die Staatsvertrags-Vereinbarungen, die auch die Änderung zur Höhe des Rundfunkbeitrags vorsehen, Ende dieses Jahres auslaufen, wenn sie bis dahin nicht alle Länder ratifiziert haben. Das Bundesverfassungsgericht betonte nun aber, die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren.

Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine per Staatsvertrag beauftragte unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das Beitragsplus soll eine prognostizierte Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, wird von Haushalten, aber auch von Firmen und Institutionen bezahlt.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte am 8. Dezember den Gesetzentwurf noch vor der nötigen Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würde. Die Christdemokraten hätten eine Mehrheit mit der AfD in der Opposition bilden können - das hätte einen möglichen Bruch der schwarz-rot-grünen Koalition provoziert.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt und haben in Karlsruhe geklagt. Ihre Verfassungsbeschwerden seien „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, heißt es in dem Beschluss der Richter. Allerdings sahen sie keinen Anlass, sofort einzugreifen.

Die Sender hätten nicht näher dargelegt, „dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte“. Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth lehnte es auch ab, die Verfallsklausel im Änderungsstaatsvertrag vorübergehend außer Kraft zu setzen. Sie sieht vor, dass der Vertrag gegenstandslos wird, wenn bis Jahresende nicht sämtliche Ratifikationsurkunden da sind. Die Sender hätten nicht vorgetragen, weshalb die Klausel einer späteren Anhebung des Beitrags im Wege stehen sollte.

ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht in der Ablehnung auch einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.“

ARD und Deutschlandradio betonten, dass es nun Folgen für die Häuser geben werde. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte dpa mit: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte dpa mit: „Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.“

Von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kam diese Reaktion auf dpa-Anfrage: „Der Senat hat darauf aufmerksam gemacht, dass den Antragstellern durch eine verzögerte Festsetzung des Rundfunkbeitrags kein schwerwiegender Nachteil droht. Dies gibt Gelegenheit, die komplexen Fragen, die im Raum stehen, im weiteren Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu prüfen.“

(chal/dpa)
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