Lockerung des Lebensschutzes befürchtet Kardinal Meisner verurteilt PID scharf

Köln (RPO). Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat die Freigabe von Gentests an Embryonen in der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufs Schärfste verurteilt. "Die PID zieht immer Selektion und Tötung nach sich", sagte er in einem Gottesdienst am Dienstagabend im Kölner Dom.

 Kardinal Meisner im Sommer 2009.

Kardinal Meisner im Sommer 2009.

Foto: RP, Thomas Bußkamp

Wer PID zulasse, sage Nein zum Leben und Nein zu Gott. "Dieses Nein aber bedingt gleichsam lawinenartig eine weitere Lockerung des Lebensschutzes", warnte Meisner.

Der Mensch habe seine volle Würde, sobald eine Eizelle befruchtet werde, erläuterte Meisner. "Ab dem Moment ist nicht nur neues Leben vorhanden, das sich als Mensch entwickelt. Ab diesem Moment stehen wir vor einer neuen genetischen Identität, das heißt, einem einzigartigen neuen Ebenbild Gottes."

Niemand habe das Recht, hier eine Auswahl zu treffen, betonte der Kardinal zum Fest der Unschuldigen Kinder, das die Kirche am 28. Dezember begeht. Es erinnert an den Befehl von König Herodes zur Zeit Christi Geburt, alle neugeborenen Jungen töten zu lassen.

Vergleich mit Kindermord in Bethlehem

Auch Herodes habe damals eine Selektion vorgenommen, sagte Meisner. Das Evangelium spreche davon, dass er in Bethlehem und Umgebung alle Jungen bis zum Alter von zwei Jahren töten ließ, genau der Zeit entsprechend, die er von den Sterndeutern erfahren hatte. Die Kriterien also seien gewesen: Ort, Alter, Geschlecht und Stand der Forschung.

Die PID-Befürworter hätten "auch ihre Kriterien und sie machen sich auch den Stand der Forschung zunutze". Zwar sei es politisch unkorrekt, diesen Vergleich zu ziehen, räumte der Kardinal ein. Schließlich hätten die PID-Befürworter um ihre Entscheidung gerungen. "Aber diese Entscheidung ist falsch", so Meisner.

Abtreibungsproblematik sei "absurd"

Zugleich wies er auch das Argument der Befürworter zurück, wonach ein künstlich erzeugtes Kind ja später noch straffrei abgetrieben werden dürfe, während das Aussortieren vor der Einpflanzung, also noch in der Petrischale, verboten sei. "Das ist in der Tat absurd", so der Kardinal. Diese Absurdität der gesamten Abtreibungsproblematik könne jedoch niemals ein Argument für die PID sein. "Denn hier wird ein Tötungszeitpunkt gegen den anderen ins Feld geführt."

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. In Deutschland galt sie bis zum Sommer 2010 nach gängiger Rechtsinterpretation des Embryonenschutzgesetzes als verboten.

Anfang Juli entschied jedoch der Bundesgerichtshof (BGH), dass Gentests an Embryonen nach dem Wortlaut dieses Gesetzes bislang nicht untersagt sind. Im Bundestag wird derzeit um eine Neuregelung gerungen; Befürworter und Gegner stellen dazu verschiedene Gesetzentwürfe vor.

(KNA/dapd)
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