Kirchenrecht Kann ein katholischer Bischof zurücktreten?

Berlin · Ein Bischof der römisch-katholischen Kirche kann nicht selbst zurücktreten, laut Kirchenrecht kann er dem Papst aber seinen Amtsverzicht anbieten. Wenn das Gesuch vom Heiligen Vater angenommen wird, behält der Betreffende den Titel eines Bischofs, denn die Bischofsweihe als Sakrament gilt als unumkehrbar. Aus einem Diözesanbischof als Vorsteher eines Bistums wird aber ein Titularbischof.

Das ist der umstrittene Bischofssitz von oben
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Das ist der umstrittene Bischofssitz von oben

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Foto: dpa, Thomas Frey

Geregelt ist das Prozedere eines Rücktritts im 1983 von Papst Johannes Paul II. erneuerten Codex des Kanonischen Rechts (Codex Iuris Canonici, CIC). Darin wird ein Diözesanbischof gebeten, nach Vollendung seines 75. Lebensjahres dem Papst seinen Amtsverzicht anzubieten.

"Nachdrücklich gebeten" wird ein Bischof um ein solches Angebot, wenn er "wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund" seine Amtsgeschäfte nicht mehr wahrnehmen kann. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann ein Bischof auch gegen seinen Willen versetzt werden.

Das Kirchenrecht kennt zudem die Amtsenthebung. Danach kann der Papst einen Bischof durch ein "rechtmäßig erlassenes Dekret" und aus "schwerwiegenden Gründen" seines Amtes entheben. Can 196 nennt zudem die Absetzung vom Amt "als Strafe für eine Straftat", führt dies allerdings nicht weiter aus.

(dpa)
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