15-Jährige in Drogeriemarkt erstochen Mordprozess um Messerattacke von Kandel beginnt

Landau · Die 15-jährige Mia wurde Ende 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel erstochen. Ganz Deutschland war schockiert. Nun beginnt der Mordprozess gegen ihren Ex-Freund. Das Verfahren läuft hinter verschlossenen Türen und wurde kurz nach Beginn wieder unterbrochen.

 Ein Konvoi von Polizeifahrzeugen nähert sich dem Landgericht in Landau. Dort beginnt der Mordprozess um die Messerattacke auf die 15-jährige Mia.

Ein Konvoi von Polizeifahrzeugen nähert sich dem Landgericht in Landau. Dort beginnt der Mordprozess um die Messerattacke auf die 15-jährige Mia.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Schon kurz nach dem verspäteten Beginn ist der Prozess um den tödlichen Messerangriff auf die 15 Jahre alte Mia wieder unterbrochen worden. Der Verteidiger des angeklagten Abdul D., Maximilian Endler, verlangte den Austausch des Dolmetschers. Dieser habe unzureichend übersetzt, sagte Endler am Montag vor dem Landgericht Landau. Seinem Antrag sei stattgegeben worden.

Der Prozessbeginn hatte sich wegen des verspäteten Dolmetschers verzögert. Endler sagte, es solle in absehbarer Zeit ein neuer Dolmetscher kommen. Sein Mandant wolle sich zur Person und zur Sache äußern. Er bereute die Tat sehr.

Vor knapp einem halben Jahr hatte die Tat mitten in einem Drogeriemarkt bundesweites Entsetzen ausgelöst. Nun sitzt der vermutlich aus Afghanistan stammende Ex-Freund des Opfers auf der Anklagebank.

Ihm wird vorgeworfen, Mia am 27. Dezember vergangenen Jahres erstochen zu haben. Die Ermittler glauben, dass er sie bestrafen wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte.

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Wenige Tage vor der Tat, am 15. Dezember, hatte Mia Anzeige gegen den Ex-Freund erstattet wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige des Vaters.

Die Richter in Landau verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Jugendstrafrecht, weil sich das genaue Alter des Beschuldigten nicht feststellen ließ. Er selbst hatte es mit 15 angegeben, daher war er auch als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling betreut worden.

Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft geht von einem Mindestalter von 17,5 Jahren und einem wahrscheinlichen Alter von etwa 20 Jahren aus. Im Strafrecht werden 18- bis 21-Jährige als Heranwachsende geführt.

Die Tat hatte auch die Debatte über die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu angefacht. In dem pfälzischen Ort mit rund 9000 Einwohnern gab es zahlreiche fremdenfeindliche Demonstrationen und Gegenkundgebungen zu dem Fall.

Für den Prozess hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Landau nach dem Auftakt am Montag zwölf weitere Verhandlungstermine bis Ende August angesetzt.

(csr/dpa)
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