Kampf um Zwergziege vor Gericht Was passiert mit Hui Buh?

München · Ziegen sind Herdentiere, ja. Aber was, wenn sie „neurologische Ausfälle“ haben? Ist dann eine Einzelbetreuung nötig? Mit dieser Frage befasste sich nun das Verwaltungsgericht in München.

 Ziegenbock Hui Buh (vom Gericht und Gnadenhof Buh-Buh genannt) blickt auf seinem Freigehege auf dem Gnadenhof Gut Streiflach in die Kamera. Eine Familie hatte das Tier bei sich in der Wohnung gehalten, bis es wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt wurde.

Ziegenbock Hui Buh (vom Gericht und Gnadenhof Buh-Buh genannt) blickt auf seinem Freigehege auf dem Gnadenhof Gut Streiflach in die Kamera. Eine Familie hatte das Tier bei sich in der Wohnung gehalten, bis es wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt wurde.

Foto: dpa/Matthias Balk

Der bizarre Streit um eine Zwergziege ist entschieden - zumindest vorerst: Der kleine Bock Hui Buh bleibt auf einem Gnadenhof und darf nicht zu seinen ursprünglichen Besitzern zurückkehren. Das entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch. Der Vorsitzende Richter stützte seine Entscheidung vor allem auf ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere, das gegen die klagende Frau und deren Mutter verhängt worden war: „Sie durften damals gar keine Tiere mehr halten“, sagte er. Auf den Vorschlag der Frauen, der Familienvater könne die Haltung des Tieres übernehmen, ging das Gericht nicht ein.

Das Landratsamt München hatte der 29-jährigen Klägerin Magdalena Anders und deren Mutter Elisabeth den Zwergziegenbock Anfang des Jahres weggenommen und auf einen Gnadenhof gebracht, weil er aus Sicht der Behörde nicht artgerecht gehalten wurde. Die Familie hatte das Tier mit der Flasche aufgezogen. Es schlief bei der Tochter im Bett und fuhr auf dem Beifahrersitz im Auto mit.

Aus Sicht von Mutter und Tochter ging es nicht anders. Hui Buh sei krank gewesen und habe nicht mit anderen Ziegen zusammenleben wollen. „Es ist in diesem Verfahren nirgendwo vorgelegt worden, dass es besser war, das Tier einzeln zu halten“, sagte dagegen der Vorsitzende Richter. Die Entscheidung des Landratsamtes sei zwar hart und andere Behörden hätten womöglich anders entschieden - allerdings sei die Wegnahme des kleinen Bockes rechtlich nicht zu beanstanden. Der Vorsitzende Richter bezog sich auch auf Fotos der Wohnung der Familie: „Wenn das die Räume sind, wo das Tier gehalten wurde, spricht schon einiges für die Sicht des Landratsamtes.“ Die Behörde hat auch ein Strafverfahren gegen die Familie in Gang gesetzt.

Hui Buhs aktueller Pfleger auf dem Gnadenhof, Gerd Walther, begrüßte das Urteil: „Ich denke, dass es ihm bei uns besser geht.“ Zuvor hatten Vertreter des Landratsamtes ausgeführt, dass die Einzelhaltung dem kleinen Tier geschadet habe. Er zeige ein „auffälliges, auf den Menschen geprägtes Sexualverhalten“ und versuche auf dem Gnadenhof, die Tierpfleger zu bespringen. Das mache er nur, wenn er Stress habe und es ihm nicht gut gehe, betonte dagegen die Klägerseite.

Die frühere Besitzerin Magdalena Anders kämpfte nach dem Urteil mit den Tränen. „Mit dem Urteil geht es mir nicht gut, weil ich weiß, wie er aussieht und wie es ihm geht“, sagte sie und kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen: „Aufgeben werden wir definitiv nicht.“ Allerdings räumte selbst ihre Anwältin ein, dass die Chancen dafür eher schlecht stehen. Den Beschluss des Amtes, das Tier wegzunehmen, nannte sie dennoch völlig unverhältnismäßig. „Wenn jedes Landratsamt so handeln würde, hätte kein Bauer mehr eine Kuh im Stall.“

Eine andere Ziege als Hui Buh kommt für Magdalena Anders indes auf keinen Fall infrage: „Es geht nur um ihn.“

(mja/dpa)
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