Meterologe aus U-Haft entlassen Kachelmann schweigt und lächelt

Karlsruhe/Mannheim (RP). Nach 132 Tagen Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachtes der schweren Vergewaltigung an seiner Ex-Freundin ist der Moderator wieder in Freiheit. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob den Haftbefehl auf.

Jörg Kachelmann kommt frei
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Erleichtert tritt Jörg Kachelmann (52) in Jeans und T-Shirt gegen 13.30 Uhr durchs Haupttor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim. 132 Tage hat der 52-Jährige dort in Untersuchungshaft gesessen - wegen des dringenden Tatverdachtes, er habe seine Freundin vergewaltigt. Zwei Stunden zuvor hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl aufgehoben - ohne Auflagen.

Auch wenn Kachelmann in der Haft einige Kilogramm an Körpergewicht verloren hat und sein Gesicht, zwar frisch rasiert, aber blass ist, zeigt sein Strahlen und Lächeln seine Erleichterung deutlich. So viele Fragen die vor der JVA wartenden Journalisten auch an ihn richten - Kachelmann schweigt, verabschiedet sich mit einer Umarmung von einem Mitarbeiter der JVA und überlässt das Antworten seinem Anwalt Reinhard Birkenstock.

Der Jurist stellt fast triumphierend fest: Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts sei die "Unschuldsvermutung auferstanden und die Rechtsstaatlichkeit zurückgekehrt" und einem "Justizskandal Grenzen gesetzt" worden. Sein Mandant bedanke sich bei allen, die ihn auf dem "harten Weg der ungerechten Haft" unterstützt hätten, sowie den Mitgefangenen und Beamten der Justizvollzugsanstalt für die "vorzügliche Behandlung".

Die OLG-Entscheidung ist zweifellos ein wichtiger Etappensieg für Kachelmann. Das Gericht hat die Freilassung des Schweizers angeordnet, weil es "keinen dringenden Tatverdacht sieht" - was einer Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft gleichkommt. Inwieweit die OLG-Entscheidung Einfluss auf den Ausgang des Prozesses haben wird, ist schwer abzuschätzen. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Mannheim stattfinden. Und dort wurde den Aussagen von Kachelmanns Ex-Freundin bislang eine größere Glaubhaftigkeit beigemessen, als dies das OLG tun wollte.

Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass in dem Fall "Aussage gegen Aussage" stehe - und meldeten damit erhebliche Zweifel an den Aussagen von Kachelmanns langjähriger Geliebter an. Sie hatte bei der Polizei angegeben, dass der TV-Moderator sie im Februar nach einem Streit vergewaltigt und ihr dabei ein Messer an den Hals gehalten habe. Als Vorgeschichte des Streits hatte sie erzählt, durch ein anonymes Schreiben dahinter gekommen zu sein, dass Kachelmann sie betrog. Abends habe sie Kachelmann deshalb zur Rede gestellt, der dann durchgedreht sei. Doch die Polizei fand heraus, dass die Geschichte von dem Brief erfunden war. Die Frau hatte ihn selbst an sich geschrieben.

Auch medizinische Gutachten bestätigten nicht eindeutig die Aussagen der Frau. Die Verletzungen, Blutergüsse an den Oberschenkeln und Kratzer am Hals, könnte sie sich selbst zugefügt haben, befand nun das OLG. Zudem zerpflückte es die Auffassung der Mannheimer Richter, die Ex-Geliebte sei "glaubhaft". Die Frau habe sich mit der Anzeige womöglich an Kachelmann rächen wollen, nachdem sie erfahren hatte, dass er sie seit Jahren mit anderen Frauen hinterging.

Das Landgericht Mannheim reagiert auf den Karlsruher Richterspruch. Es kündigt an, dass die Hauptverhandlung auf jeden Fall stattfinden wird, womöglich aber erst nach dem geplanten 6. September. Hintergrund: Untersuchungshaft darf nicht länger als sechs Monate bis zur Hauptverhandlung andauern. Und da Kachelmann nicht mehr in Haft sitzt, haben nun andere Angeklagte Vorrang - mutmaßliche Diebe etwa, die hinter Gittern auf ihren Prozess warten.

(jt)
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