Antrag zurückgewiesen Kachelmann bleibt in Haft

Mannheim (RPO). Der Wettermoderator Jörg Kachelmann bleibt in Haft. Das Landgericht Mannheim lehnte am Donnerstag seine Entlassung aus dem Gefängnis ab. Die Einlassungen Kachelmanns seien wenig plausibel, erklärte das Gericht. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft.

Das ist Jörg Kachelmann
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Über eine Haftbeschwerde von Kachelmanns Anwalt muss nun das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden. Der Schweizer wird verdächtigt, seine Geliebte vergewaltigt und verletzt zu haben und sitzt seit März in Untersuchungshaft in Mannheim.

Kachelmann sei dringend verdächtig, sich der besonders schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Da angesichts der Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren ein erheblicher Fluchtanreiz bestehe, bleibe der Schweizer weiter in Haft. Kachelmanns Anwalt, Reinhard Georg Birkenstock, wollte sich noch am Donnerstag zu dem Beschluss äußern.

Eigentlich sollte der Haftprüfungstermin Kachelmanns ausfallen, weil Birkenstock den Antrag zurückgezogen und eine Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht hatte. Der Jurist stützt sich in seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden, erklärte er am Dienstag. Eine absichtliche Falschbelastung sei wahrscheinlich. Dagegen sieht das Landgericht die Ausführungen des mutmaßlichen Opfers selbst mit dem psychologischen Gutachten gestützt.

Freiheitsanspruch auf "skandalöse Weise" missachtet

Ein rechtsmedizinisches Gutachten kommt laut Birkenstock außerdem zu dem Ergebnis, dass die angebliche Vergewaltigung nicht stattgefunden haben kann und erfunden sein muss. "Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", erklärte der Jurist. Man befürchte, dass die Mannheimer Justiz "die Täterin der Falschbeschuldigung" mit dem Haftbefehl gegen den Moderator schütze. Der Anwalt zog seinen Haftprüfungsantrag zurück, weil nur dann Beschwerde gegen die Haft eingelegt werden kann.

Dagegen erklärte das Landgericht Mannheim, dass eine begründete Sachentscheidung bislang nicht ergangen und deshalb über den noch nicht beschiedenen Antrag auf Aufhebung der Haft zu entscheiden gewesen sei.

Kachelmann wird verdächtigt, seine 36-jährige Geliebte vergewaltigt, mit einem Messer am Hals verletzt und ihr mehrmals gedroht zu haben, sie zu töten. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe zwischen 5 bis 15 Jahren. Der Schweizer weist die Vorwürfe zurück.

(apn/top)
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