Streit um Fotos mit Springer Verlag Kachelmann erzielt Teilerfolg vor Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe · Medien durften den früheren Wettermoderator Jörg Kachelmann vor dem Eingang der Kanzlei seiner Verteidigerin fotografieren, nicht aber im Innenhof. Das urteilte am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht.

 Der Wettermoderator Jörg Kachelmann.

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann.

Foto: dpa, bsc

Im Streit mit dem Springer Verlag hat Wettermoderator Jörg Kachelmann einen Teilerfolg erzielt. Die "Bild"-Zeitung veröffentlichte Fotos, die ihn in der Nähe der Kanzlei seiner Anwältin zeigten. Eines zeigt Kachelmann wenige Meter vor dem Eingang der Kanzlei seiner Verteidigerin, das andere im Innenhof der Kanzlei. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab in beiden Fällen Klagen Kachelmanns auf Unterlassung der Fotoveröffentlichung statt.

Auf die Beschwerde von "Bild" und des Axel-Springer-Verlags bestätigte das Bundesverfassungsgericht nun die Unterlassungsverfügung bezüglich des Innenhoffotos. Das Verbot des Fotos vor der Kanzlei verletzte dagegen die Pressefreiheit (Az: 1 BvR 2897/14, 1 BvR 790/15 und 1 BvR 967/15).

Zur Begründung betonten die Karlsruher Richter, dass es bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit insbesondere darauf ankommt, "in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird". In einer "durch räumliche Privatheit geprägten Situation" habe das Persönlichkeitsrecht höheres Gewicht als auf offener Straße.

Bei dem Foto vor der Kanzlei habe sich Kachelmann in einem öffentlichen Bereich befunden. Hier habe er damit rechnen müssen, wahrgenommen und fotografiert zu werden - auch in Begleitung seiner Verteidigerin.

Im anderen Fall dagegen habe das Persönlichkeitsrecht ein stärkeres Gewicht, "weil sich der Abgebildete in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation in einem vom öffentlichen Raum nur eingeschränkt einsehbaren Innenhof befand". Dort, auf privatem Gelände, durfte Kachelmann "die berechtigte Erwartung haben, nicht in den Medien abgebildet zu werden", befanden die Karlsruher Richter.

Kachelmann war wegen Vergewaltigung und Körperverletzung seiner Ex-Freundin angeklagt. In einem von der Öffentlichkeit intensiv verfolgten Prozess sprach ihn das Landgericht Mannheim 2011 letztlich frei. Auch einen Folgeprozess gegen seine Ex-Gelibe gewann der Wettermoderator, weil sie ihn vorsätzlich und wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt habe.

(maxk/AFP)
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