Holocaustleugner Irving darf vorerst nicht nach Deutschland reisen
München · Der britische Holocaustleugner David Irving (75) darf einem Zeitungsbericht zufolge vorerst doch nicht nach Deutschland einreisen.
Das Verwaltungsgericht München hatte im vergangenen Jahr einen Bescheid aufgehoben, der für den britischen Journalisten ein Einreiseverbot bis 2022 vorgesehen hatte. Nun wollte Irving am kommenden Dienstag (10. September) in Berlin auftreten.
Doch das Verwaltungsgericht habe ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht, berichtet die Berliner Tageszeitung "taz". Ein Sprecher des Gerichts war am Donnerstag nicht mehr zu erreichen.
Es gebe eine Beschwerde des Berliner Verwaltungsreferats gegen die Aufhebung des Einreiseverbots, sagte Gerichtssprecher Dietmar Wolff der Zeitung. Deswegen sei nun eine zweite Instanz nötig. Eine Entscheidung sei jedoch nicht vor Dienstag zu erwarten. "Bis dahin gilt das Einreiseverbot vorläufig weiter", sagte Wolff.
Irving war 1993 in München wegen Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte öffentlich die Ermordung von Millionen Juden in den Gaskammern von Auschwitz bestritten. Nach der Verurteilung war der Brite unbefristet ausgewiesen worden. Seinen 2011 gestellten Antrag, die Ausweisung aufzuheben, hatte die Behörde abgewiesen und gleichzeitig das Einreiseverbot bis 2022 befristet.