Neues Infektionsschutzgesetz NRW-Wirtschaft kritisiert geplante Bereitstellungspflicht von Tests in Betrieben

Unternehmerverbände und Handwerksvertreter aus Nordrhein-Westfalen finden scharfe Worte für die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehene Bereitstellungspflicht für Corona-Test in Betrieben. Die Maßnahme sei „weder angemessen noch nachvollziehbar“.

 Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern regelmäßig Tests zur Verfügung zu stellen.

Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern regelmäßig Tests zur Verfügung zu stellen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Pflicht zum Angebot von Corona-Tests am Arbeitsplatz stößt bei der nordrhein-westfälischen Wirtschaft auf scharfe Kritik. Diese Auflage sei „angesichts der großen Anstrengungen der Unternehmen zur Bekämpfung der Pandemie in den vergangenen Wochen weder angemessen noch nachvollziehbar“, sagte am Dienstag der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände, Johannes Pöttering. Die Politik sollte vielmehr kleine und mittlere Betriebe organisatorisch und finanziell bei der Durchführung der Corona-Tests unterstützen.

Auch aus dem Handwerk kam Kritik. „Unsere Betriebe testen bereits jetzt freiwillig in großem Umfang“, sagte der Präsident der Handwerkskammer Köln, Hans Peter Wollseifer. Wo dies noch nicht der Fall sei, liege das überwiegend daran, dass nicht ausreichend Test-Kits beschafft oder geliefert werden könnten. Dafür jetzt Betriebe abzustrafen, sei unangemessen. Wollseifer ist auch Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Dagegen sieht der Personalvorstand des Stahl- und Industriekonzerns Thyssenkrupp, Oliver Burkhard, die Plicht zum Testangebot weniger kritisch. „Hätte es eine Pflicht für alle gebraucht? Nein. Geht davon jetzt die Welt unter? Nein“, schrieb er im Kurznachrichtendienst Twitter. Thyssenkrupp habe seit der vergangenen Woche fast 25 000 Pakete mit jeweils fünf Tests an Mitarbeiter verschickt.

(th/dpa)
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