Der Verkauf von Silvesterböllern hat begonnen In manchen Städten ist die Knallerei verboten

Berlin · Am Mittwoch hat in Deutschland drei Tage vor Tag X in ganz Deutschland der Verkauf von Silvesterböllern begonnen. Jedes Jahr schießen die Bundesbürger Raketen im Wert von rund 100 Millionen Euro in den nächtlichen Himmel. Allerdings nicht überall.

Feuerwerkskörper wie Böller und Raketen werden ausschließlich vom 29. bis 31. Dezember nur an Personen über 18 Jahre verkauft. Das Abbrennen ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums ausschließlich vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt. Die genauen Uhrzeiten werden von den Kommunen festgelegt.

Ein vollständiges Verbot von Privatfeuerwerk besteht bei großen Menschenansammlungen, zum Beispiel in Berlin rund um das Brandenburger Tor. Raketen, Böller und Co. dürfen auch nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden. Seit 1. Oktober 2009 gilt der Sicherheitsabstand auch für Reetdach- und Fachwerkhäuser.

Zum Schutz ihrer historischen Innenstädte haben viele Kommunen Böllerverbote ausgesprochen. So darf unter anderem in den historischen Stadtkernen von Duderstadt, Bad Gandersheim, Northeim, Hessisch Oldendorf, Hann. Münden Osterode und Goslar in Niedersachsen zum Jahreswechsel kein Feuerwerk abgebrannt werden. Das gilt auch in den thüringischen Städten Mühlhausen, wo 1994 das Rathaus durch einen Feuerwerkskörper in Brand geraten war, sowie Rudolstadt und Nordhausen.

In Bayern sind Böller rund um Schlösser und Burgen verboten

In Baden-Württemberg bleibt die Innenstadt von Tübingen Silvester böllerfrei. Beim Jahreswechsel 2008/2009 war in Tübingen ein Fachwerkhaus am Marktplatz in Brand geraten, weil eine Silvesterrakete unter die Dachplatten geraten war. Nach dem Großbrand in der historischen Altstadt in Konstanz haben Polizei und Bürgeramt kurzfristig ein komplettes Feuerwerksverbot im Umkreis des Brandortes erlassen. Bei dem Brand dreier Häuser aus dem 17. und 18. Jahrhundert war ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.

Wegen erhöhter Brandgefahr dürfen in Bayern rund um Schlösser, Bürgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Laut Bayerischer Schlösserverwaltung ist das Abbrennen von Raketen, Böllern und anderen pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen nicht erlaubt. Das Verbot gilt unter anderem für das Schloss Nymphenburg in München, die Burg zu Burghausen, Residenzplatz und Festung Marienburg in Würzburg, den Bamberger Domplatz und die Kaiserburg in Nürnberg. In Nürnberg ist auf der Stadtfreiung zwischen 21.00 und 2.00 Uhr sogar das Mitbringen von Feuerwerkskörper verboten, wie die Stadt mitteilte. Auch in der Würzburger Innenstadt und auf der alten Mainbrücke sind Böller und Raketen verboten. In Bamberg wir außerdem das Kloster Michaelsberg einschließlich der Terrassen und Gärten komplett geschlossen.

Feuerwerk am Strand nur bei ablandigem Wind

Wegen der vielen Reetdächer gilt auf den nordfriesischen Inseln Sylt und Amrum ein Böllerverbot. Am Hafen der Insel Föhr hingegen sind Feuerwerke an Silvester erlaubt. Auf der Halbinsel Fischland-Darß ist die Böllerei nur noch am Strand, und das auch nur bei ablandigem Wind möglich.

Ganzjährig ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Nationalpark Harz verboten. Die Knallerei bedeute eine "akustische Folter" für die frei lebende Tierwelt, hieß es. Die Blendwirkung von Feuerwerksraketen könne bei Vögeln sogar zu einem Verlust des Orientierungsvermögens führen.

Wer gegen das Böllerverbot verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belangt werden.

dapd/han/ko

(apd/pst)
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