Illegaler Drogenlieferdienst Haftstrafen für vier Mitglieder der „Koks-Taxi“-Bande

Hamburg · Mit einem Lieferdienst für verschiedene Drogen haben drei Männer und eine Frau bis zu 700.000 Euro verdient. Das Hamburger Landgericht verurteilte sie nun zu mehrjährigen Haftstrafen.

 Ein Teil eines großen Kokainfundes wird bei einer Pressekonferenz von der Polizei gezeigt. (Symbolfoto)

Ein Teil eines großen Kokainfundes wird bei einer Pressekonferenz von der Polizei gezeigt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Christian Charisius

Vier Mitglieder der sogenannten Hamburger Koks-Taxi-Bande müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte die drei Männer und eine Frau am Dienstag zu Strafen von vier Jahren und vier Monaten bis zu vier Jahren und neun Monaten. Alle vier hätten sich des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht. Die Strafkammer ordnete die Einziehung der Drogenumsätze und Gewinne an. Die Beträge reichen von knapp 90.000 bis zu über 700.000 Euro. Strafmildernd wertete die Kammer die Geständnisse der Beschuldigten.

Nach Überzeugung des Gerichts betrieben die Angeklagten und weitere Mittäter zwischen September 2020 und Juli 2021 einen illegalen Drogenlieferdienst, mit dem sie hauptsächlich Marihuana, Kokain und Ecstasy in Hamburg und Umgebung verkauften. Die 24 Jahre alte Angeklagte und ein 23-Jähriger hätten den sogenannten Bunker betreut, eine Wohnung auf St. Pauli. Ein 26-Jähriger nahm die Bestellungen über Whatsapp entgegen und organisierte die Auslieferung. Ein 28-Jähriger brachte die Drogen zu den Kunden.

„Es war ein perfekt aufeinander abgestimmtes arbeitsteiliges Vorgehen“, sagte die Richterin. Das Hamburger Stadtgebiet sei unter der Woche in zwei Liefergebiete aufgeteilt gewesen, am Wochenende in vier. Es habe feste, achtstündige Schichtdienste für die Fahrer gegeben. Die Richterin sprach von einer professionell ausgeprägten Bandenstruktur. Aufgeflogen sei die Bande durch die Entschlüsselung der Encrochat-Kryptohandys.

Mit deutlichen Worten wandte sich die Richterin zudem gegen die Verharmlosung von Marihuana. „Die Koks-Taxi-Bande als Pizzalieferdienst zu bezeichnen, ist eine Verharmlosung“, erklärte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(chal/dpa)
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