Minister Remmel will Druck erhöhen Hygienemängel in NRW-Großbäckereien

Düsseldorf · In Großbäckereien in Nordrhein-Westfalen sind Kontrolleure auf zahlreiche Hygienemängel gestoßen: In mehr als 212 Fällen machten die mangelhaften Zustände 2010 und 2011 Nachkontrollen erforderlich.

 Verbraucherschutzminister Johannes Remmel gab die Zahlen der Sonderprüfung am Dienstag bekannt.

Verbraucherschutzminister Johannes Remmel gab die Zahlen der Sonderprüfung am Dienstag bekannt.

Foto: dpa, Roland Weihrauch

Neun Betriebe wurden ganz oder in Teilbereichen geschlossen. Zwei Backfabriken machten freiwillig vorübergehend dicht, um gründlich zu reinigen. Spitze des Eisbergs war eine Großbäckerei im Sauerland mit 130 Filialen und 1000 Beschäftigten, wo Kontrolleure lebende Mäuse, massiven Schimmelbefall und eingebackene Schaben fanden. Das berichtete Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) am Dienstag als Ergebnis einer Sonderprüfung.

Die Prüfung geht auf Daten zurück, die von den Behörden der Kreise und kreisfreien Städten bei ihren Kontrollen 2010 und 2011 erhoben worden waren. Alle 227 Bäckereien in NRW mit mehr als zehn Filialen seien begutachtet worden. Bei einem "kleineren Prozentsatz" gab es dem Ministerium zufolge Grund zu Beanstandungen — und diese in unterschiedlichen Ausmaßen.

49 Mal sei ein Bußgeld über 200 Euro verhängt und sieben Mal die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. In dem gravierenden Beispiel aus dem Sauerland waren Bußgelder von bis zu 80 000 Euro fällig. Dieser Fall erinnere an die Brotfabrik Müller in Bayern, die wegen massiver Hygieneprobleme im Februar geschlossen worden war, sagte Remmel.

Die Verbraucher in NRW erfuhren von den Hygienemängeln nichts, kritisierte der Politiker. Den Behörden und auch seinem Ministerium fehle die Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung. Dass solche Kontrollergebnisse nicht publik gemacht werden dürften, grenze an eine Entmündigung der Bürger. Um den Druck auf schwarze Schafe zu erhöhen, sei mehr Transparenz nötig. Das Land plane eine Datenbank, in der Hygieneverstöße ab einem Bußgeld von 350 Euro veröffentlicht werden sollen. Dazu ebne eine Gesetzesänderung auf Bundesebene ab September den Weg.

Parallel zu den Betriebskontrollen wurden 2011 im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auch gut 7800 Proben von Brot, Kleingebäck und feinen Backwaren unter die Lupe genommen. Ergebnis: Rund zehn Prozent wurden beanstandet, meistens wegen Fehlern bei der Kennzeichnung. Das heißt aber laut Minister nicht, dass zehn Prozent der Waren nicht in Ordnung sind. Die Proben seien gezielt dort erfolgt, wo man Probleme angenommen habe.

(lnw)
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