Methadon-Tod einer Elfjährigen Hunderte bei Trauermarsch für Chantal

Bei eisiger Kälte haben mehrere hundert Menschen an einem Trauermarsch für die an einer Methadonvergiftung gestorbene Chantal in Hamburg teilgenommen. Die Polizei sprach am Freitagabend von 400 Teilnehmern. Unter ihnen waren Ältere und Jüngere sowie Eltern mit kleinen Kindern. Viele trugen brennende Kerzen. Das Deutsche Rote Kreuz verteilte heiße Getränke.

Hunderte Menschen nehmen an einem Schweigemarsch für Chantal teil
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Hunderte Menschen nehmen an einem Schweigemarsch für Chantal teil

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Chantal war am 16. Januar an einer Überdosis der Heroin-Ersatzdroge Methadon gestorben. Die Elfjährige lebte bei drogenabhängigen Pflegeeltern, die in einem Methadon-Programm sind. Nach Informationen der "Welt" (Samstag) konsumierten die Eltern noch bis vor kurzem Heroin.

In Blut- und Haarproben sei nicht nur die Methadon, sondern auch Heroin nachgewiesen worden. Das bedeute, dass Chantals Pflegeeltern keinesfalls ihre Sucht mit der Ersatzdroge im Griff gehabt hätten, berichtete die Zeitung.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, sagte dazu: "Die Staatsanwaltschaft äußert sich aus Ermittlungsgründen zu eventuellen Zwischenergebnissen nicht." Offiziell soll die Ermittlungsbehörde die Ergebnisse der Blut- und Haarproben von Chantals Pflegeeltern in der kommenden Woche erhalten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte nach dem Tod von Kindern in staatlicher Obhut Konsequenzen gefordert. "Der Tod von Chantal und Zoe ist eine Tragödie", sagte sie der "Welt" vom Freitag. Noch wichtiger als Aufklärung sei "die Lösung der strukturellen Probleme", sagte sie dem Blatt.

Die Arbeitsbelastung bei den Jugendämtern sei häufig unerträglich gewesen, sagte die Ministerin. Sie verwies auf ihre Gesetzesreform, die sicherstelle, dass sich ein Amtsvormund in Zukunft höchstens um 50 Kinder kümmere. Der Vormund solle persönlichen Kontakt zum Kind halten und es einmal im Monat zu Hause besuchen. Die Regeln träten zum 5. Juli 2012 in Kraft.

(dpa)
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