Urteil in Hessen Hund an Baum erhängt - Bewährungsstrafe für Herrchen

Wetzlar/Schöffengrund · In Hessen ist ein Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, weil er seinen Hund getötet hat. Er soll das Tier in einem Wald erhängt haben.

 Gerichtssaal (Symbolbild).

Gerichtssaal (Symbolbild).

Foto: dpa, vh olg fg

Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann 3000 Euro an eine Stiftung des Naturschutzbundes Nabu zahlen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Verurteilt wurde der 28-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, das das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund verbietet. Zuvor hatte die "Hessenschau" darüber berichtet.

Der Hund war Anfang 2017 in einem Wald bei Schöffengrund getötet worden. Laut Ermittlern ließ der Täter das leidende Tier an einem Baum im Todeskampf zurück. Ein Spaziergänger fand den erhängten Hund und rief die Polizei. Die Ermittlungen führten zu seinem Herrchen - der Mann gestand.

Damals gab der Mann an, in einer Kurzschlussreaktion gehandelt zu haben. Er habe seine private und berufliche Situation als sehr belastend empfunden. Auch vor Gericht habe der Mann die Tat zugegeben, sagte die Gerichtssprecherin. Ob der 28-Jährige das Urteil akzeptiere, sei noch unklar.

(wer/dpa)
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