Gerichtsurteil Hühnerhaltung auf Balkon verboten

Köln (RPO). Ein 57-jähriger Mann aus Köln darf nicht länger zwei Hühner als Haustiere halten. Das hat am Mittwoch das Kölner Amtsgericht entschieden. Der "Hartz IV"-Empfänger hatte in seinem 39 Quadratmeter-Appartement und auf dem dazugehörigen Balkon jahrelang zwei Hühner gehalten.

Darüber hatten sich zuletzt immer mehr Nachbarn beschwert. Der Vermieter des Mannes hatte daraufhin Klage gegen den Hühnerhalter eingereicht und jetzt vor Gericht Recht bekommen.

Laut Urteil gehören Hühner im "hiesigen Kulturkreis" in einen Stall und nicht auf einen Balkon. Auf einem Balkon haben die Tiere aus Sicht des Gerichts keinerlei Auslauf und verursachen unvermeidbare Verschmutzungen für die Nachbarn.

Der Hühnerhalter kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen. Er hatte bereits angekündigt, bis "zur letzten Instanz" gehen zu wollen. Er habe persönliche Beziehungen zu den Hühnern. Die Tiere seien zum Teil gehbehindert, er müsse sich um sie kümmern. Eine Zwangstrennung würde ihm das Herz brechen.

(DDP/felt)
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