Neonazis bedrohten Pärchen Urteil gegen Rechtsextreme sorgt für Diskussion

Das persönliche Rechtsempfinden stimmt nicht immer mit den Regeln des Rechtsstaates überein - das kommt häufig vor. Doch bei einem Prozess gegen acht Neonazis aus Hoyerswerda geht es noch um eine andere Frage. Wie wehrhaft muss Demokratie sein?

Hoyerswerda: Urteil gegen Rechtsextreme sorgt für Diskussion
Foto: dpa, Danilo Dittrich

Ganz entspannt sitzen sie auf der Anklagebank. Acht Neonazis aus Hoyerswerda stehen vor Gericht, machen von Anfang an einen gelösten Eindruck. Man lacht, witzelt untereinander und kann sich des Beistands von gut der Hälfte der Zuhörer im Saal sicher sein. Keine Spur vor Reue, kein Wort des Bedauerns. Nur drei der Männer wollen überhaupt etwas sagen. Und was sie sagen, ist wenig.

Die Männer im Alter zwischen 18 und 36 Jahren sollen im Oktober 2012 einem jungen Paar, das sich in Hoyerswerda gegen Rechtsextremismus engagierte, mit Tod und Vergewaltigung gedroht haben. Die Opfer schildern im Zeugenstand die Augenblicke der Angst und sind noch immer aufgewühlt. Auch Tränen fließen. Im Zuschauerraum lässt ein Sympathisant der Rechten einen Lachsack ertönen.

Der Prozess wegen Bedrohung und Beleidigung am Amtsgericht in Hoyerswerda hinterlässt einen schalen Beigeschmack und wirft Fragen auf, die über das Urteil vom Montagabend hinausgehen. Dass alle bis auf einen Angeklagten mit Bewährungsstrafen zwischen acht und zehneinhalb Monaten davonkommen, sorgt für Kritik - aber auch Verständnis. Denn angeklagt waren die Männer nur wegen Beleidigung und Bedrohung, und da griff das Gericht schon ins "obere Regal" des Strafmaßes, wie es Staatsanwalt Christopher Gerhardi gefordert hatte.

Der sächsische SPD-Politiker Henning Homann hält die Strafe dennoch für unzureichend: "Das Urteil sollte ein weiterer Grund sein, über die härtere Bestrafung von Hassverbrechen intensiver nachzudenken." In anderen Ländern würden rassistische Motive bei der Verurteilung strafverschärfend berücksichtigt. Miro Jennerjahn von den Grünen findet die "politische Dimension der Straftaten nicht ausreichend berücksichtigt".

Zum Gesamteindruck trägt der Auftritt einiger Zeugen bei. Zwei junge Frauen aus der rechten Szene waren zwar am Tatort, aber scheinbar geistig völlig abwesend. "Nichts gesehen, nichts gehört", sagt eine. Manchmal kommt ihr "Nein" schon, da hat Richter Michael Goebel seine Frage noch gar nicht ganz ausgesprochen. Dass sich Zeugen aus der rechten Szene in Widersprüche verstricken und offensichtlich Lügen erzählen, nimmt Goebel hin. Bei mancher Antwort schwingt Angst mit.

Die Aussagen einiger Polizisten vermitteln ein Ohnmachtsgefühl. Nicht nur, dass der Einsatzleiter Aussagen von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) über den Tathergang widerspricht, lässt aufhorchen. Es sind auch Sätze wie dieser: "Was nutzt es mir, wenn ich Platzverweise ausspreche und sie nicht umsetzen kann", sagt der damalige Dienstgruppenführer. "Wir wurden ausgelacht, als wir die Personalien aufnehmen wollten", erzählt ein anderer Polizist.

Tatsächlich hatte die Polizei nach einem ersten Notruf der beiden Opfer aus der belagerten Wohnung des Mannes einen Streifenwagen zum Tatort geschickt. Sechs Polizisten waren damals in der knapp 40 000 Einwohner zählenden Stadt im Dienst - Mindestzahl für eine Nachtschicht. Doch auch als schließlich fünf Beamte bei der Wohnung sind, warten sie lieber erst ab, bis Verstärkung kommt und zahlenmäßige Überlegenheit hergestellt ist. Selbst aus dem 100 Kilometer entfernten Zittau muss Personal herbeigeschafft werden.

Das freche Auftreten der Neonazis, die den "Autonomen Nationalisten Hoyerswerda" zugerechnet werden, weckt Erinnerungen an 1991. Damals hatte es bei fremdenfeindlichen Krawallen in Hoyerswerda 32 Verletzte gegeben. Etwa 230 Ausländer mussten unter Polizeischutz aus der Stadt gebracht werden. Die wehrt sich seither gegen den Ruf, eine Hochburg Rechtsextremer zu sein. Die Tat vom Oktober 2012 hat dabei nicht geholfen. Und auch künftig wird die Stadt unter Beobachtung stehen. In Kürze wird hier ein Asylbewerberheim eröffnet.

(dpa)
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