Unter Auflagen Gericht erlaubt Hooligan-Demo in Hannover

Hannover · Die für Samstag geplante Demonstration von Hooligans und Neonazis gegen Salafisten in Hannover kann stattfinden. Das Verwaltungsgericht Hannover kassierte am Donnerstag die Verbotsverfügung der Polizei ein, machte aber weitreichende Auflagen.

Das sind die "Hooligans gegen Salafisten"
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Foto: dpa, cas kde

Es wird kein Umzug erlaubt, sondern nur eine stationäre Versammlung hinter dem Hauptbahnhof, wie das Gericht schriftlich mitteilte. Der Veranstalter muss zudem für eine große Zahl an Ordnern sorgen.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und stellte fest, das Motto "Europa gegen den Terror des Islamismus" sei "ersichtlich auf Meinungskundgabe gerichtet und nicht auf die Ausübung von Gewalt". Zugleich teilte das Gericht ausdrücklich die Einschätzung der Polizeidirektion, dass die Versammlung der Organisation HoGeSa (Hooligans gegen Salafismus) zuzuordnen ist.

Die Aktionsformen des Hooliganismus seien mit dem Versammlungsrecht unvereinbar. "Gleichwohl dürfen aber auch Hooligans als Einzelpersonen oder als Gruppe am gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess teilnehmen und von der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen."

Die Polizei hatte ihr Verbot mit der Überzeugung begründet, die angemeldete Versammlung diene nicht in erster Linie der kollektiven politischen Meinungsäußerung - vielmehr suchten Teilnehmer die gewalttätige Auseinandersetzung. Vor knapp drei Wochen hatte sich ein Bündnis von Hooligans und Neonazis unter Beteiligung von HoGeSa in Köln mit 4500 Demonstranten harte Auseinandersetzungen mit der Polizei geliefert. Fast 50 Beamte wurden dabei verletzt.

Die Polizei in Hannover war nach eigenen Angaben bereits auf den Fall vorbereitet, dass die Verbotsverfügung keinen Bestand hat. Laut einer Polizeisprecherin gibt es bereits 19 Anmeldungen für Gegendemonstrationen. Die Behörde prüft derzeit noch, ob sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in die nächste Instanz geht.

(afp)
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