Mehr Rechte in der Homo-Ehe Homosexuelle feiern Punktsieg in Karlsruhe

Karlsruhe (RPO). Die Karlsruher Verfassungsrichter haben homosexuelle Lebenspartnerschaften in einem weiteren Punkt mit Ehen gleichgestellt. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung haben auch Partner einer sogenannten Homo-Ehe Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes. Der Lesben- und Schwulenverband feiert das Urteil als Durchbruch.

Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern in diesem Punkt erklärte der Erste Senat des Karlsruher Gerichts für verfassungswidrig. Ein anderslautendes Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007 wurde aufgehoben und zur Neuentscheidung an den BGH zurückverwiesen.

Wenn der Staat Lebenspartnerschaften schlechter behandle als Ehen, bedürfe es dafür besonderer Gründe, urteilten die Verfassungsrichter. Diese lägen bei der Hinterbliebenenversorgung nicht vor. Schließlich hätten auch Ehepaare nicht immer Kinder. Umgekehrt gebe es Lebenspartnerschaften mit Kindern, etwa aus vorangegangener Ehe eines der beiden Partner.

Der Entscheidung lag die Klage eines 1954 geborenen Mannes aus Baden-Württemberg zugrunde, der seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne Kind lebt. Die Versorgungskasse des Bundes und der Länder hatte ihm mitgeteilt, der Partner habe im Fall seines Ablebens keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Nachdem der Beschäftigte des öffentlichen Diensts vor dem BGH mit seiner Klage dagegen gescheitert war, erhielt er jetzt vom Bundesverfassungsgericht Recht. Der BGH muss auf Grundlage dieses Urteils neu entscheiden. Die Kosten für das gesamte Verfahren tragen das Land Baden-Württemberg und der Bund.

Verband zeigt sich erfreut

Der Lesben- und Schwulenverband zeigte sich erfreut über das Urteil. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften", sagte Sprecher Manfred Bruns. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssten wie Ehegatten, müssten sie bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Ähnlich äußerte sich der Grünen-Politiker Volker Beck, der von einer "klaren Niederlage für die konservativen Ideologen in der Union" sprach. Die Entscheidung weise weit über den unmittelbar verhandelten Gegenstand hinaus.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1164/07)

(AP/pst)
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