Mord an Schwestern Chiara und Sharon Höchststrafe im Kraillinger-Doppelmord-Prozess

München · Höchststrafe für den Doppelmord an Sharon und Chiara aus Krailling bei München: Das Landgericht München II hat am Montag den angeheirateten Onkel der beiden Mädchen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und zudem auf die besondere Schwere der Schuld erkannt, was eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren ausschließt. Der 51-jährige Angeklagte bestritt am letzten Prozesstag erneut die Tat.

 Für den Mörder von Chiara und Sharon hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Für den Mörder von Chiara und Sharon hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Foto: dapd, Joerg Koch

Der Doppelmord vom 24. März vergangenen Jahres hatte wegen seiner Brutalität bundesweit für Erschütterung gesorgt. Die elfjährige Sharon und die achtjährige Chiara waren im Schlaf von ihrem Angreifer überrascht worden, der sie mit einer Hantel, einem Messer und mit Hilfe eines Seils tötete. Über DNA-Spuren am Tatort geriet schon bald Thomas S. als Täter unter Verdacht.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung von Staatsanwaltschaft und den als Nebenkläger auftretenden Eltern. Die Verteidigung hatte auf eine eigene Strafmaßforderung verzichtet. Richter Ralph Alt sagte in seiner Urteilsbegründung, dass der 51-Jährige durch am Tatort hinterlassene Spuren überführt sei. "Zahlreiche Spuren lassen sich nach molekulargenetischer Auswertung eindeutig dem Angeklagten zuordnen." Dabei handle es sich etwa um Blutspuren an einer ganzen Reihe von Stellen in der Wohnung - diese Blutspuren stammen den Ermittlungen zufolge von dem Todeskampf, den sich Sharon und Chiara mit ihrem Onkel lieferten.

Alt sagte, S. habe zudem kein Alibi für die Tatzeit und außerdem durch seine "desolate finanzielle Lage" ein Motiv für die Tat gehabt. Dem Urteil zufolge wollte der Postbote nämlich außer den Kindern auch deren Mutter umbringen und dies dann als erweiterten Suizid aussehen lassen, wobei die Mutter zuerst ihre Kinder und dann sich selbst getötet hätte. So wollte S. laut Alt an das Erbe der Familie seiner Schwägerin kommen.

Angeklagter bestreitet die Tat bis zum Schluss

S. bestritt die Tat bis zum Schluss. "Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass ich meine Nichten nicht getötet habe", sagte er vor den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, den Nebenklägern und Verteidigern. Allerdings folgten auch seine Verteidiger den Darstellungen ihres Mandanten nicht. Sie verzichteten auf eine Strafmaßforderung und damit auch auf die nach den Beteuerungen ihres Mandanten eigentlich logische Forderung nach einem Freispruch.

An den letzten beiden Verhandlungstagen waren Meinungsverschiedenheiten zwischen S. und seinen beiden Pflichtverteidigern deutlich geworden. S. hatte ohne Absprache mit seinen Anwälten sein Schweigen in dem Verfahren gebrochen und seine Unschuld beteuert. Er beschuldigte in seiner Aussage Staatsanwaltschaft und Polizei, ihn durch die Manipulation von Beweisen zum Täter machen zu wollen. Die Verteidigung distanzierte sich am Montag von diesen Äußerungen.

Staatsanwalt Florian Gliwitzky nannte S. "absolut unglaubwürdig". Dessen Vorwurf der Beweismanipulation bewege sich im Bereich einer neuen Straftat und sei "hanebüchen". Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil ebenso wie die Nebenkläger zufrieden. Die Verteidigung kündigte dagegen an, "schnellstmöglich" Revision einzulegen. Diesen Auftrag habe ihm sein Mandant gegeben, sagte Verteidiger Adam Ahmed.

(AFP)
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