Grubenunglück vor 20 Jahren Hinterbliebene klagen auf Schadensersatz
Kassel (RPO). Vor mehr als 20 Jahren waren 51 Menschen bei einem Grubenunglück in Borken ums Leben gekommen, jetzt reichte der Anwalt der Hinterbliebenen eine Klage auf Schadensersatz ein.
Der Rechtsanwalt sagte in Kassel, die Erfolgschancen bewerte er sehr zuversichtlich. Es gebe Beweise dafür, dass den Verantwortlichen damals die Explosionsgefahr bereits lange vor dem Unglück bekannt gewesen sei.
Mit der Klage sollten der damalige Bergwerkdirektor der Grube Stolzenbach und die Eon Kraftwerke GmbH als Rechtsnachfolgerin des damaligen Grubenbetreibers zur Verantwortung gezogen werden. Die Klage sei auf Schmerzensgeld ausgerichtet.
"Doch der Kernpunkt ist, dass gerichtlich ein Verschulden festgestellt wird", betonte der Anwalt. Seit 1988 sei den Hinterbliebenen erzählt worden, dass es sich bei dem Unglück um ein nicht vorhersehbares Ereignis gehandelt habe. Darunter hätten die Angehörigen sehr gelitten.
Im vergangenen Jahr seien nun Unterlagen aufgetaucht, die belegten, dass die Gefahr einer Kohlestaubexplosion vorher bekannt gewesen sei. Das gehe aus einem Gutachten aus dem Jahr 1967 hervor, das die Aufsichtsbehörde in Auftrag gegeben habe, sagte der Anwalt. Es gebe auch Beweise dafür, dass dieses Gutachten durch die Hände des damaligen Bergwerkdirektors gegangen sei.
Eine außergerichtliche Einigung mit dem ehemaligen Grubenleiter und Eon sei nicht zustande gekommen. "Sie wollten eine Haftung und ein Verschulden nicht anerkennen", berichtete der Anwalt. Da ein Strafverfahren aufgrund der Verjährungsfrist nicht mehr möglich sei, reiche er jetzt Zivilklage beim Landgericht Kassel ein.
Am 1. Juni 1988 waren bei einer Kohlestaubexplosion in der Grube Stolzenbach bei Borken 51 Bergmänner ums Leben gekommen.