Entsetzen in Hessen Hund beißt Baby in den Kopf - Kind stirbt

Bad König · In Hessen ist ein Baby vom Hund der Familie in den Kopf gebissen worden. Der sieben Monate alte Jannis starb wenig später im Krankenhaus. Was nun mit dem Tier passiert, sollen Fachleute klären. Möglicherweise handelt es sich um einen Kampfhund.

Ein Polizeiauto vor dem Haus in Bad König, in dem der Säugling von dem Hund attackiert wurde.

Ein Polizeiauto vor dem Haus in Bad König, in dem der Säugling von dem Hund attackiert wurde.

Foto: dpa, som nwi

Der 23 Jahre alte Vater von Jannis hatte nach Angaben der Polizei sofort nach der Attacke des Hundes die Rettungskräfte verständigt. Zunächst sei der Zustand des Säuglings noch stabil gewesen, am späten Abend erlag er seinen schweren Kopfverletzungen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Demnach ereignete sich der Vorfall am Montag in Bad König im Odenwald.

Der Vater und die 27 Jahre alte Mutter des Babys standen unter Schock und waren zunächst nicht vernehmungsfähig, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Robert Hartmann mitteilte. Später schwiegen sie zu der Tat. Die Polizei sicherte am Dienstagvormittag Spuren in der Wohnung. In welchem Zimmer und in welcher Situation das Tier zugebissen hat, ist noch unklar. Es handelt sich um den Familienhund.

Wesenstest für Hund angeordnet

Im hessischen Bad König wurde der Hund zunächst in ein Tierheim gebracht, wo er als "hoch aggressiv" beschrieben worden sei, sagte Polizeisprecherin Andrea Löb. Unklar war zunächst, ob der Hund zu einer gefährlichen Rasse gehört.

Das Tier soll nach einem ersten Eindruck der Polizei ein Mischling sein, bei dem es sich "nach dem äußeren Ansehen um einen Staffordshire-Mix handeln könnte". Zur Liste der gefährlichen Hunde gehört auch der Staffordshire-Terrier.

Genau solle das ein Experte klären, sagte Hartmann. Geschulte Fachleute sollen zudem einen Wesenstest des Hundes machen. Deshalb sei er in die Obhut der Polizei übergeben worden. Der Einzelfall müsse genau geklärt werden, es reiche nicht die Rassenzugehörigkeit.

"Es gilt die Unschuldsvermutung"

Fraglich sei auch noch, ob der Hund schon einmal gebissen habe oder aufgefallen sei. Mit einem Ergebnis des Wesenstests sei erst in einigen Wochen zu rechnen. Das Tier müsse sich zunächst in seiner neuen Umgebung einleben. Ob der Hund einen Maulkorb trug, war zunächst ebenso wenig bekannt wie sein Name.

Das tote Baby sollte am Mittwoch obduziert werden. Mit Ergebnissen sei frühestens am späten Nachmittag zu rechnen. Die Ermittler prüfen gegen die Eltern den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung. "Es gilt aber die Unschuldsvermutung", betonte Hartmann. Es könne auch ein tragischer Unfall gewesen sein.

"Es gibt noch widersprüchliche Informationen zu dem Hund", sagte der Bürgermeister der Kurstadt im Odenwald, Uwe Veith (parteilos). Es müssten noch Informationen eingeholt werden - der Hund sei nicht als Kampfhund registriert gewesen. Die Familie sei in dem rund 10.000-Einwohner großen Heilbad unbekannt. "Sie wohnen noch nicht lange hier", sagte Veith. Einen vergleichbaren Fall habe es im südhessischen Bad König noch nie gegeben.

Keine bundesweiten Regeln

Eine deutschlandweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden gibt es nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Häufig werden Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier als gefährlich eingestuft. Für sie gilt auch ein bundesweites Importverbot.

In Hessen ist das Halten von gefährlichen Hunden in einer speziellen Verordnung aus dem Jahr 2003 geregelt. Zur Liste der gefährlichen Hunde gehören zehn Rassen und Gruppen, darunter ist der Pitbull-Terrier oder der Staffordshire-Terrier.

Ein Halter braucht für diese "Listenhunde" - das Wort Kampfhund wird von den Behörden nicht verwendet - eine Erlaubnis der Ordnungsbehörden der jeweiligen Kommunen. Der Halter muss auch eine Sachkundeprüfung ablegen. Außerdem muss für den Hund eine "positive Wesensprüfung" vorliegen.

Jährlich sterben in Deutschland im Schnitt drei bis vier Menschen an Hundebissen oder nach Hundestößen. Das Statistische Bundesamt zählte von 1998 bis 2015 insgesamt 64 Todesopfer.

(oko)
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