Klage zurückgewiesen Heesters verliert Prozess um angeblichen KZ-Auftritt

Berlin (RPO). Der Historiker Volker Kühn darf auch weiterhin behaupten, der Entertainer Johannes Heesters sei 1941 im Konzentrationslager Dachau vor SS-Wachleuten aufgetreten. Heesters' Klage auf Unterlassung und Widerruf wurde am Dienstag vom Landgericht Berlin abgewiesen.

Heesters feiert seinen 105. Geburtstag
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Der Vorsitzende Richter Michael Mauck begründete das Urteil damit, dass es "gewisse Anhaltspunkte für einen Auftritt" gebe. Kühn bezeichnete das Urteil als "positives Signal für Forschung und Pressefreiheit". Für ihn sei der Streit nun endgültig beendet.

Nach der Urteilsverkündung betonte Mauck, dass es in dem Rechtsstreit nicht um die Frage gegangen sei, ob der angebliche Auftritt des heute 105-jährigen Entertainers tatsächlich stattgefunden habe. Das Landgericht Berlin habe lediglich darüber geurteilt, ob der Historiker seine umstrittene Behauptung widerrufen müsse oder nicht. Das Gericht sei zum dem Schluss gekommen, dass Kühn nicht vorgeworfen werden könne, "bewusst etwas Falsches" gesagt zu haben. Daher sei Heesters' Unterlassungsklage unzulässig.

Der am 5. Dezember 1903 in den Niederlanden geborene Heesters hatte nicht am Prozess teilgenommen.

Kühn, der zur Urteilsverkündung erschienen war, zeigte sich mit dem Ausgang des Prozesses zufrieden: "Das ist ein gerechtes Urteil." Auch "unangenehme Fakten" müsse man aussprechen dürfen. Der Autor bedauerte, "dass nicht alle Künstler Größe zeigen und offen über die Vergangenheit reden. Das ist menschlich traurig". Dennoch wolle er den Jahrzehnte währenden Streit nun auf sich beruhen lassen. "Ich habe alles gesagt, was ich zu sagen habe. Das Kapitel ist hiermit für mich beendet."

"Für Heesters den Vorhang gezogen"

Die Auseinandersetzung zwischen Heesters und Kühn geht auf das Jahr 1978 zurück. Bereits damals hatte Kühn behauptet, Heesters habe 1941 das KZ Dachau mit einem Theaterensemble nicht nur besucht, sondern dort auch gesungen. Der Vorwurf, Heesters sei "zur Ertüchtigung und zum Vergnügen" der SS aufgetreten, findet sich auf dem Hörbuch "Hitler und die Künstler - Mit den Wölfen geheult". Diese CD wurde 2007 mit dem Deutschen Hörbuchpreis ausgezeichnet.

Während der teils erregt geführten Verhandlung im Berliner Landgericht hatte Kühns Anwalt Peter Raue am 27. November eine DVD mit dem Interview eines Zeitzeugen abspielen lassen. Der mittlerweile verstorbene damalige KZ-Häftling Viktor Matejka erklärte auf diesem Band, in Dachau für Heesters den Vorhang gezogen zu haben.

Heesters hatte den Besuch des KZ, der vor zwei Jahren in einer Ausstellung der Berliner Akademie der Künste dokumentiert wurde, nie abgestritten, wohl aber den Auftritt vor der SS. Stets hatte der Sänger betont, "dass ich mich für diesen von den Nazis vorgeschriebenen Besuch, auch wenn ich keinerlei Chance hatte, mich diesem zu entziehen, abgrundtief schäme".

"Ablehnung des Nazi-Regimes oft genug erklärt"

Nachdem es kürzlich in einem niederländischen TV-Interview zu einem Eklat gekommen war, sagte Heesters der Illustrierten "Bunte", er werde sich künftig nicht mehr zum Hitler-Regime äußern. "Das war mir eine heilsame Lehre. Alle Fragen zu dieser unglückseligen Zeit werde ich künftig nie mehr beantworten." Oft genug habe er seine Ablehnung des Nazi-Regimes erklärt. Am Samstag hatte Heesters bei seinem Auftritt in der Unterhaltungsshow "Wetten, dass...?" die Zuschauer um Verzeihung gebeten.

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(DDP)
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