"HoGeSa"-Demo Gericht weist Klage der Organisatoren ab
Hannover · Demonstration ja, aber nur unter strengen Auflagen. Bei der Anti-Islamismus-Demonstration in Hannover soll es auf keinen Fall zu Ausschreitungen kommen wie in Köln bei einem ähnlichen Aufmarsch.
Die strengen Auflagen für die umstrittene Anti-Islamismus-Demonstration am Samstag in Hannover bleiben unverändert bestehen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies am Freitagabend eine Beschwerde der Organisatoren gegen einige der von der Polizei verfügten Auflagen zurück. Zuvor waren die Organisatoren mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover gescheitert.
In Köln hatten sich einige der rund 4500 Demonstranten schwere Krawalle mit der Polizei geliefert. Dabei hatte es auch Verletzte gegeben.
Nach Angaben der Polizei in Hannover umfasst der Katalog der Auflagen ein Verbot von Alkohol und Pyrotechnik, Lärmschutz, individuelle Kontrollen aller Demonstranten und die Absage eines Konzertes der Bremer Band "Kategorie C". Bis zum Freitagmittag musste der Organisator zudem eine Namensliste der Ordner übermitteln - diese sollen dann polizeilich überprüft werden.
Wegen der Ausschreitungen in Köln hatte die Polizei in Hannover die Veranstaltung zunächst gänzlich verboten. Das Verbot hatte das Verwaltungsgericht gekippt, zugleich aber verfügt, dass die Demo an einem festgelegten Ort stattfinden müsse.
Demnach dürfen die Demonstranten nicht wie ursprünglich geplant durch die Innenstadt ziehen, sondern sich nur auf der Fläche des ehemaligen Omnibusbahnhofs (ZOB) hinter dem Hauptbahnhof versammeln.
Rund um den Platz hämmerten Geschäftsleute am Freitag Holzplatten vor Schaufenster und Glasfassaden. Eine Hotelkette, die zwei Häuser am ZOB betreibt, quartierte sämtliche Gäste in andere Filialen in der Stadt um.
Gegen den Aufmarsch der Hooligans und Rechten sind gleich mehrere Gegendemonstrationen angemeldet worden, darunter eine unter dem Motto "Bunt statt Braun". Ein direktes Aufeinandertreffen der verschiedenen Gruppen soll auf jeden Fall verhindert werden.