Attentat in Supermarkt Lebenslange Haftstrafe für Messerstecher von Hamburg

Hamburg · Für das Messerattentat in Hamburg-Barmbek ist ein 27-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit unwahrscheinlich.

Der Angeklagte Ahmad A. (M) im Gerichtssaal im Landgericht in Hamburg. (Archiv)

Der Angeklagte Ahmad A. (M) im Gerichtssaal im Landgericht in Hamburg. (Archiv)

Foto: dpa, dan let

Bei dem Attentat im Juli 2017 war ein Mann gestorben, sechs weitere Menschen wurden verletzt. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach den angeklagten Palästinenser deswegen am Donnerstag des Mordes sowie versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig.

Der 27-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter des Staatsschutzsenats stellten zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Der abgelehnte Asylbewerber hatte im Prozess gestanden, am 28. Juli 2017 in einer Edeka-Filiale im religiösen Eifer einen Kunden erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt zu haben.
Anschließend rannte er mit dem blutigen Messer in der Hand auf eine belebte Einkaufsstraße und verletzte noch fünf Passanten. Ein psychiatrischer Gutachter hielt ihn für voll schuldfähig.

In seinen ersten Vernehmungen hatte er laut der Aussage eines Polizisten stolz auf seine Taten gewirkt. Im Prozess erschien er zunächst teilnahmslos. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung aber entschuldigte er sich erstmals bei den Opfern und ihren Familien, die noch heute unter den Folgen der Tat leiden. Sein Verteidiger betonte, Ahmad A. sei inzwischen ein anderer Mensch.

Das westliche Leben lockte den jungen Mann 2008 nach Europa, 2015 landete er schließlich in Deutschland. Laut Zeugenaussagen wollte er dort sein Studium der Zahnmedizin fortsetzen. Doch er durfte nicht bleiben. Er erklärte sich mit der Ausreise einverstanden - doch sie verzögerte sich wegen fehlender Dokumente. Er stammte demnach aus einer Familie, die nicht streng religiös ist. "Erst in Deutschland nahm sein Glaube radikalere Züge an", hatte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Yasemin Tüz, in ihrem Plädoyer gesagt.

(wer)
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