Gerichtsurteil Türkische Linksextremisten zu Haftstrafen verurteilt

Stuttgart · Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht Stuttgart vier Menschen zu Gefängnisstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt.

Der Strafsenat sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die türkischen Angeklagten im Alter von 34 bis 44 Jahren lange Zeit in der "Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)" aktiv gewesen sind. Ziel der linksextremistischen Organisation ist, das Regierungssystem der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die vier Angeklagten unter anderem in Stuttgart und Köln sowie in den Regionen Hannover und Duisburg Geld für die Organisation gesammelt und für sie geworben. Die drei Männer und eine Frau sollen dabei in Führungsfunktionen tätig gewesen sein. Ein Verteidiger kündigte laut Gericht Revision gegen das Urteil an. Das geringste Strafmaß liegt bei vier Jahren und neun Monaten für den jüngsten Angeklagten.

Der DHKP-C wird unter anderem ein Selbstmordattentat im Februar 2013 in der US-Botschaft in Ankara zur Last gelegt. Sie soll zudem für eine Geiselnahme im März 2015 in Istanbul verantwortlich sein, bei der auch ein Staatsanwalt getötet wurde.

(dpa)
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