Berliner Opfer vors Auto gejagt Haftstrafe für U-Bahnschläger gefordert

Berlin · Für den Haupttäter im Prozess um den Tod eines 23-Jährigen auf der Flucht vor U-Bahnschlägern hat der Staatsanwalt viereinhalb Jahre Haft gefordert. Nach Überzeugung des Anklägers hat sich der 21-jährige Arbeitslose der gefährlichen Körperverletzung sowie der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht.

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Foto: ddp

Die Misshandlungen seien ursächlich für die Flucht und damit den Tod des Opfers gewesen, hieß es am Donnerstag vor dem Landgericht Berlin. Der Staatsanwalt sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige im September vergangenen Jahres das spätere Opfer zunächst auf dem U-Bahnhof Kaiserdamm mit einem Mitangeklagten geschlagen, ihm dann allein gefolgt war und damit in den Tod gehetzt hatte.

In Angst und Panik war der Koch auf die Straße gerannt, dort von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden. Im Verfahren hatte der 21-Jährige eingeräumt, den 23-Jährigen erst geschlagen und dann verfolgt zu haben.

Für zweiten Schläger war Tod "nicht vorhersehbar"

Für den 22-jährigen Mittäter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt. Auch er hatte gestanden, zugeschlagen zu haben. "Hätte er nicht den ersten Schlag gesetzt, wäre es nicht so weit gekommen", betonte der Ankläger. Aber für ihn sei der Tod des 23-Jährigen "nicht vorhersehbar" gewesen.

Nach Ansicht des Staatsanwalts waren die Provokationen eindeutig von den Angeklagten ausgegangen. Danach hatte der 21-Jährige von dem Freund des späteren Opfers Zigaretten verlangt und dann "rumgepöbelt", als er keine bekam. Er habe "mit Einzelkampf gedroht" und den "dicken Mann markiert", hieß es. Nach der verbalen Attacke hatte der 22-Jährige dem späteren Opfer den ersten Schlag versetzt, woraufhin auch der 21-Jährige zu schlug.

Der 23-Jährige und sein Freund hatten sich jeweils mit einem Schlag verteidigt und waren dann geflohen. Während der 22-Jährige nach dem Schlag "kampfunfähig" zurück blieb, habe der Hauptangeklagte die Flüchtenden nicht davon kommen lassen wollen. Er sei dem 23-Jährigen auf den Kaiserdamm gefolgt und habe ihn damit "vor das Auto gejagt", hieß es.

Opferanwalt fordert Stellungnahme von BVG

Der Opferanwalt hatte im Plädoyer auf einen Strafantrag verzichtet. Seinen Angaben nach wünscht sich die Familie des Opfers allerdings eine "klare Stellungnahme von der BVG, wie sie zukünftig solche Todesfälle vermeiden will". Der 23-Jährige sei der erste "U-Bahntote in Berlin". Wegen der Meldungen über U-Bahnschlägereien in der Vergangenheit sei diese Tragödie schon fast "unausweichlich" gewesen, hieß es.

Auch die Mutter des Opfers hatte sich mit einigen Worten im Prozess geäußert. An den 22-Jährigen gewandt sagte sie: "Wenn mein Sohn an ihrer Stelle gewesen wäre, hätte er den Freund am Kragen gepackt und gesagt: Schluss jetzt". Er habe immer mit dem Herzen gedacht. Am nächsten Verhandlungstag wird die Verteidigung plädieren. Der Prozess wird am 12. März fortgesetzt.

(APD)
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