Streit um Essen auf Sylt "Überflüssig wie ein Kropf": Haftstrafe für tödliche Attacke auf Koch

Flensburg · Der Anlass nichtig, die Folgen fatal: Wegen eines angeblich schlechten Essens geraten ein Kunde und sein Freund mit dem Koch aneinander. Am Ende ist der Imbissbetreiber tot. Nun verhängte das Gericht die Strafen.

 Das Gericht befand den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig.

Das Gericht befand den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig.

Foto: dpa, reh fdt bra

Zum Schluss kommt dann doch noch eine leise, fast gemurmelte Entschuldigung. "Es tut mir sehr leid", sagt der Hauptangeklagte im Prozess um die tödliche Attacke auf einen Sylter Koch. Er wendet sich zum Sohn des Opfers und dessen Mutter und meint dann kaum hörbar mit gesenktem Kopf: "Das wird mich noch lange beschäftigen." Das Landgericht Flensburg verurteilte den 38-Jährigen am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung angeordnet - "zum Schutz der Allgemeinheit". Schließlich sei Gewalttätigkeit unter Alkoholeinfluss ein "ausuferndes Problem" des Mannes, sagte der Vorsitzende Richter Michael Lembke.

Der Mitangeklagte und beste Freund des 38-Jährigen, ein 51-Jähriger, kommt wegen versuchter Nötigung mit einer Geldstrafe von 800 Euro davon - 20 Tagessätze zu 40 Euro. Mehr als Aggressivität und ein Packen und Schütteln des 57 Jahre alten Opfers war ihm nicht nachzuweisen. Der Koch starb an schweren Hirnverletzungen.

Der 51-Jährige hatte sich über den Koch aufgeregt. Er war unzufrieden mit einem Essen, das er am Vortag im Imbiss gekauft hatte. Es sei kalt gewesen, zu wenig und "lieblos in die Schale geklatscht", zitiert Lembke aus einem Brief des Mannes. Als dieser dann an jenem Tag im Mai 2013 gemeinsam mit dem 38-Jährigen den Koch zufällig in einer Westerländer Tabledance-Bar wiedertrifft, fordert er Zeugenaussagen zufolge von den gezahlten 20 Euro 10 zurück. "So überflüssig wie ein Kropf" sei die Auseinandersetzung gewesen, sagt Lembke. Die Angeklagten verfolgten seine Äußerungen regungslos. Beide waren zum Tatzeitpunkt betrunken.

Was war in dem kleinen, engen Vorraum der Bar nach dem ersten Streit und dem Rauswurf wirklich passiert? Das bleibe in Teilen unklar, gibt der Staatsanwalt im Plädoyer zu. Er verweist auf die "sehr, sehr konstante Schilderung" der einzigen - jedoch nur indirekten - Augenzeugin, die an der Bar bediente. Sie habe über einen Monitor sehen können, wie das Opfer Schläge mit dem Knie erhielt.

"Das war dieser Mann", sagte sie in der Verhandlung mit Blick auf den 38-Jährigen. Hundertprozentig sicher sei sie aber nicht, hatte sie in einer ersten Vernehmung gesagt. Es sei eben niemand dabei gewesen, benannte der Staatsanwalt nach dem Urteil das Hauptproblem des Prozesses.

Im Laufe des Prozesses spielte auch die gesundheitliche Verfassung des Opfers eine Rolle. Der 57-Jährige hatte Bypässe, Arteriosklerose und Bluthochdruck - und vor dem tödlichen Streit Kokain konsumiert und getrunken. "Ohne Kokain, gesundes Herz, junger Mann - dann wäre das anders ausgegangen", hatte ein Sachverständiger gesagt. Man habe als Täter "keinen Anspruch darauf, dass das Opfer gesund ist", kommentierte Lembke.

Was letztlich die Ursache für den Herzstillstand war, hätten auch die Sachverständigen nicht sagen können. Kratzspuren am Opfer entsprächen aber dem Schuhprofil des 38-Jährigen. Der hatte einen Schlag eingeräumt, aber jede Tötungsabsicht bestritten. Eine Mittäterschaft des 51-Jährigen blieb für das Gericht Spekulation.

(dpa)
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