In Sachsen, Niedersachsen und Bayern Razzien im Umfeld der rechtsterroristischen "Gruppe Freital"

Dresden · Die Polizei hat am Mittwoch Wohnungen mutmaßlicher Unterstützer der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" durchsucht. Die Razzien richteten sich gegen insgesamt zehn Beschuldigte, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden.

 Das Ortseingangsschild der Großen Kreisstadt Freital. (Symbolbild)

Das Ortseingangsschild der Großen Kreisstadt Freital. (Symbolbild)

Foto: dpa, abu vfd Dok5

Die drei Frauen und sieben Männer im Alter zwischen 19 und 53 Jahren würden der "zweiten Reihe" der "Gruppe Freital" zugerechnet.

In Sachsen seien sieben Wohnungen in Freital und Umgebung durchsucht worden, jeweils eine in Unterhaching bei München und im niedersächsischen Tostedt südlich von Hamburg, außerdem ein Pkw.

Mehr als 50 Beamte der sächsischen, bayerischen und der niedersächsischen Polizei seien an dem Einsatz beteiligt gewesen. Sie hätten unter anderem Datenträger sichergestellt. Außerdem seien Waffen und NS-Devotionalien gefunden worden, darunter Schlagstöcke, eine Schreckschusswaffe und vier Hakenkreuzfahnen.

Schon im Verlauf des vor drei Wochen beendeten Prozesses gegen acht Mitglieder der "Gruppe Freital" war ein Unterstützernetzwerk deutlich geworden. Das Ermittlungsverfahren gegen die zehn Beschuldigten war den Angaben zufolge zunächst von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geführt, im vergangenen Jahr dann aber an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgegeben worden.

Die acht Mitglieder der "Gruppe Freital" waren vor drei Wochen vom Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Sechs Gruppenmitglieder legten Revision ein. Die Gruppe hatte 2015 fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und dem nahen Dresden verübt.

Die nun Beschuldigten seien "in unterschiedlicher Zusammensetzung und Begehungsweise" an den Taten beteiligt gewesen. Neben der Unterstützung der Gruppe wird einzelnen Mitgliedern unter anderem auch Beihilfe zum versuchten Mord, zum Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, zur gefährlichen Körperverletzung, zur Sachbeschädigung und zur versuchten Brandstiftung vorgeworfen.

(gaa)
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