Juwelendiebstahl-Prozess Gericht schlägt mehrjährige Haftstrafen für Täter vor - Schmuckstücke teilweise beschädigt

Dresden · Bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden im November 2019 war kulturhistorisch wertvoller Juwelenschmuck aus dem 18. Jahrhundert gestohlen worden. Im Prozess wurde jetzt ein möglicher Strafrahmen für die Täter bekannt.

Grünes Gewölbe: Diese Schmuckstücke wurden gestohlen
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Diese Schmuckstücke wurden aus dem Grünen Gewölbe gestohlen

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Foto: dpa/Grünes Gewölbe

Den wegen des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden angeklagten Männern drohen mehrjährige Haftstrafen. In dem seit einem Jahr laufenden Prozess vor dem Landgericht Dresden schlug die Kammer am Dienstag für drei Angeklagte jeweils Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und neun Monaten und für zwei Angeklagte Jugendstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Vorausgegangen war ein Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, in dessen Zuge Mitte Dezember ein Großteil der gestohlenen Schmuckstücke zurück gegeben worden war. Experten zufolge sind sie zum Teil beschädigt.

Insgesamt müssen sich sechs Angeklagte aus dem Berliner Clanmilieu unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls und besonders schwerer Brandstiftung verantworten. Im Fall von zwei Angeklagten schlug das Gericht eine Jugendstrafe von bis zu vier Jahren und neun Monaten beziehungsweise, unter Einbeziehung von Vorstrafen, von bis zu fünf Jahren vor. Für alle Angeklagten soll demnach nach dem Urteil gegen Auflagen eine Haftverschonung gelten.

Die Verteidiger stimmten dem vorgeschlagenen Strafrahmen weitgehend zu und kündigten teilweise für die kommende Woche Aussagen ihrer Mandanten an. Der sechste Angeklagte soll ein Alibi haben. Das Gericht nannte in seinem Fall kein mögliches Strafmaß.

Das Gericht erwartet nach den Worten des Vorsitzenden Richters Andreas Ziegel von den Angeklagten Geständnisse sowie „konkrete Angaben“ zu Tatablauf und Tatbeteiligung. Zudem müssten sie Nachfragen „glaubhaft beantworten“. Abweichend von der Anklageschrift geht das Gericht nicht mehr davon aus, dass die Angeklagten als Bande handelten. Ziel eines Deals vor Gericht ist in der Regel eine Strafminderung. Wann ein Urteil fällt, stand noch nicht fest.

Die Kammer hatte zuvor eine Expertin und einen Ermittler zum Zustand des Schmucks vernommen. Demnach wurden drei Stücke weniger zurückgegeben als angekündigt. Zudem sind einige der Schmuckstücke unvollständig. Andere seien bei Reinigungsversuchen, vermutlich um Spuren zu tilgen, „in Mitleidenschaft“ gezogen worden, sagte Ziegel. Auch durch die Lagerung in Wasser entstanden demnach Schäden.

Eine Expertin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) sprach von Bruchstellen, Kratzern, Rost durch Feuchtigkeit und zahlreichen fehlenden Diamanten. Die Arbeitsleistung zur Restaurierung der Schmuckstücke schätzt die SKD auf etwa 126.000 Euro, der Ersatz der fehlenden Steine ist dabei nicht eingerechnet.

Ein Kriminalhauptkommissar der ermittelnden Sonderkommission, der die Schmuckstücke am 16. Dezember in Berlin in Empfang genommen hatte, berichtete ebenfalls von Schäden. Die Teile seien „nicht alle in ganzem Zustand“, sagte der Zeuge vor Gericht. Die auf dem Schmuck gefundenen zwei unbekannten DNA-Spuren könnten nicht den Angeklagten zugeordnet werden.

Bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden war im November 2019 kulturhistorisch wertvoller Juwelenschmuck aus dem 18. Jahrhundert gestohlen worden. Die Beute hatte einen geschätzten Versicherungswert von mindestens 113,8 Millionen Euro.

Mitte Dezember beschlagnahmte die Polizei einen erheblichen Teil der Beute. Es handelte sich um insgesamt 31 Objekte oder Teile davon. Darunter waren der bekannte Hutschmuck und der Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens aus der Brillantgarnitur. Dagegen fehlen die bei dem Diebstahl beschädigte Brillanten-Epaulette mit dem „Sächsischen Weißen“ und die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste.

(mzu/AFP)
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